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Skoliosechirurgie ab 2004 - finanzierbar?
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Veröffentlicht: | 11. November 2003 |
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Ab 2004 werden die bisher über tagesgleiche Pflegesätze oder Sonderentgelte vergüteten Skoliosekorrekturen nach dem DRG System abgerechnet. Das im Jahr 2004 für die DRG I06Z geltende Relativgewicht wurde auf Basis der Kostenkalkulation von jedoch nur 47 Fällen errechnet. Abgesehen von der viel zu geringen Fallzahl sind in der Erstkalkulation neuropathische und idiopathische Skoliosen gleichwertig berücksichtigt worden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage ob Abteilungen ab 2004 Skoliosebehandlungen noch durchführen und finanzieren können.
Es wurden 10% der nach DRG I06Z abzurechnenden Fälle des Jahres 2002 randomisiert ausgewählt und retrospektiv analysiert. Weiterhin wurden unsere Ergebnisse mit denen der Rohfallkostenkalkulation verglichen. Die sehr inhomogene Fallgruppe I06Z wurde außerdem noch weiter differenziert.
Es zeigte sich, das die in der Rohfallkostenkalkulation berücksichtigten Fälle in Bezug auf Hauptdiagnosen und Prozeduren nicht repräsentativ waren. Die DRG I06Z beinhaltet ausgesprochen inhomogene Fälle gerade unter dem Gesichtspunkt des Ressourcenverbrauchs.
Eine Teilnahme weiterer Kliniken an der KPMG-Kalkulation wäre wünschenswert. Notwendig ist dringend eine Neugliederung der Wirbelsäulen DRG`s zum Beispiel in Form eines Splittings. Hier sind die entsprechenden Fachbereiche gefragt sich zu einigen und dringend politische Lösungen zu suchen. Ansonsten werden in Zukunft die Entscheidungen um Operationsindikationen mehr nach ökonomischen und weniger nach medizinischen Gesichtspunkten getroffen werden.