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Deutscher Rheumatologiekongress 2024

52. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh)
34. Jahrestagung der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie (GKJR)
38. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh)

18.09. - 21.09.2024, Düsseldorf

„It’s not Lupus“

Meeting Abstract

  • Gerrit Ahrenstorf - Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Immunologie und Rheumatologie, Hannover
  • Thea Thiele - Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Immunologie und Rheumatologie, Hannover
  • Luise Kuske - Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Immunologie und Rheumatologie, Hannover
  • Stefanie Hirsch - Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Immunologie und Rheumatologie, Hannover
  • Torsten Witte - Medizinische Hochschule Hannover, Klinik für Immunologie und Rheumatologie, Hannover

Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie. Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie. Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie. Deutscher Rheumatologiekongress 2024, 52. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie und Klinische Immmunologie (DGRh), 34. Jahrestagung der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie (GKJR), 38. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh). Düsseldorf, 18.-21.09.2024. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2024. DocFA.12

doi: 10.3205/24dgrh075, urn:nbn:de:0183-24dgrh0759

Veröffentlicht: 18. September 2024

© 2024 Ahrenstorf et al.
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Gliederung

Text

Vorgeschichte: Eine 38-jährige Patientin mit bekannter Multipler Sklerose wurde zur Abklärung eines systemischen Lupus erythematodes rheumatologisch vorgestellt. Die Diagnose der Multiplen Sklerose war 3 Jahre zuvor bei Schwindel und rechtsseitiger Hemiparese sowie entsprechender Läsionen im MRT anhand der McDonald-Kriterien gestellt worden. Die ersten 2,5 Jahre war eine Behandlung mit Dimethylfumarat erfolgt, vor 6 Monaten war die Therapie auf Ofatumumab umgestellt worden.

Im Rahmen einer Voruntersuchung war ein erhöhter ANA von 1:160 und ein hoch positiver Cardiolipin- Antikörper festgestellt worden.

Leitsymptom bei Krankheitsmanifestation: Es bestanden seit 4 Wochen Kopfschmerzen und Sehstörungen auf dem rechten Auge.

Anamnestisch ließen sich keine klinischen Zeichen einer Kollagenose erfragen, insbesondere bestanden keine Arthritiden, Arthralgien, orale oder genitale Aphthen oder Ulcera. Eine Photosensitivität wird verneint, ebenso eine Sicca-Symptomatik und stattgehabte Thrombosen oder Aborte.

Die Patientin berichtet allerdings von einem 4 Monate zuvor stattgehabten nicht-juckenden, makulösen Hautausschlag mit Beginn am Stamm und Ausbreitung auf die Extremitäten. Dieser war als allergische Reaktion interpretiert worden und hatte sich nach 2 Wochen zurückgebildet.

In der klinischen Untersuchung zeigte sich eine vor 4 Wochen erstmalig aufgetretene verhornende Hautläsion plantar am linken Fuß.

Diagnostik: Der Treponema pallidum ELISA im Serum war mit >125 (Norm: <20) für IgG und 55,67 (Norm <20) für IgM deutlich positiv, der Titer der RPR (Cardiolipin)-Antikörper betrug 32 (Norm: <2), so dass bei entsprechender Klinik mit stattgehabter Hautmanifestation und bestehendem Plantarsyphilid die Diagnose einer Lues im Stadium 2 gestellt werden konnte. Im Liquor zeigte sich eine Erhöhung von Zellzahl und Protein. Eine Bestimmung der Lues-Serologie aus dem Liquor blieb bei der immunsupprimierten Patientin negativ.

Die Bestimmung von ENA-Screentest, Anti-dsDNA RIA, RF und ANCAs verblieben negativ, ebenso ein HIV-Test. Die Klassifikationskriterien für einen SLE oder andere Kollagenose wurden nicht erfüllt.

Therapie: Bei der V.a. Meningitis war eine Therapie mit Ceftriaxon, Ampicillin und Aciclovir begonnen worden.

Die Behandlung mit Ceftriaxon 2 g 1-0-0 i.v. wurde über 14 Tage entsprechend der Behandlung einer Neurolues fortgesetzt.

Weiterer Verlauf: Unter der o.a. antiinfektiven Behandlung ist es zu einer Rückbildung der klinischen Symptomatik gekommen. Der Cardiolipin-AK hat sich normalisiert, der zuletzt bestimmte ANA betrug 1:80.

Offenlegungserklärung: Die Autoren haben keine Interessenskonfilkte.