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28-jähriger Mann mit starken Schmerzen am kleinen Finger
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Veröffentlicht: | 18. September 2024 |
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Text
Vorgeschichte: Der 28-jährige Arbeiter in der Automobilindustrie wurde in unserer rheumatologischen Rehabilitationsklinik vorgestellt, weil er wegen zunehmender Schmerzen in der rechten Hand nicht mehr in der Lage war seine Arbeit durchzuführen. Die Erwerbsfähigkeit war in hohem Maße bedroht. Bei der Arbeit mussten ständig repetitive Bewegungen der Hände durchgeführt werden. Es folgten mehrere orthopädische Vorstellungen. Ein MRT der Hand war als unauffällig beschrieben worden.
Leitsymptom bei Krankheitsmanifestation: Der Patient klagte über starke stechende Schmerzen und Taubheitsgefühl der Hand, die volar vom Os pisiforme aus in den kleinen Finger bis zum Mittelglied ausstrahlten. Der dorsale Bereich und das Endglied des 5. Fingers waren nicht betroffen. Motorische Ausfälle bestanden nicht.
Diagnostik: Unter der Verdachtsdiagnose eines Loge de Guyon Syndroms erfolgte eine sonographische Diagnostik. In der Loge de Guyon wurde eine Kompression des N. ulnaris dargestellt, sodass die Verdachtsdiagnose bestätigt werden konnte. Als Ursache wurde ein akzessorischer M. abductor digiti minimi identifiziert. Dieser hatte seinen Ursprung an der Faszie des Unterarms, lief durch die Loge de Guyon und vereinigte sich distal mit dem M. abductor digiti minimi.
Therapie: Eine Kompression des N. ulnaris in der Loge de Guyon kann u.a. durch externe Kompression (z.B. Fahrradfahren), Ganglionzysten und Frakturen des Os hamatum entstehen. Eine seltene Ursache ist ein akzessorischer M. abductor digiti minimi, der eine Normvariante darstellt. Durch repetitive Bewegungen der Hand im Rahmen der Fließbandarbeit kam es zu der klinischen Manifestation.
Der Patient wurde neurochirurgisch vorgestellt. Dort wurde ein konservatives Vorgehen gewählt. Durch eine innerbetriebliche Umsetzung konnte eine Entlastung der Hand bewirkt werden. Der Fall zeigt die Bedeutung des Ultraschalls von Nerven. Retrospektiv wäre der Muskel im MRT sichtbar gewesen.
Weiterer Verlauf: Der Patient ist beschwerdeärmer. Neurochirurgische Verlaufskontrollen erfolgen.
Offenlegungserklärung: Keine Interessenskonflikte.