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Deutscher Rheumatologiekongress 2023

51. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh)
37. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh)
33. Jahrestagung der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie (GKJR)

30.08. - 02.09.2023, Leipzig

Die Covid-Impfung ist nicht an allem Schuld

Meeting Abstract

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  • Dana Lemmer - Immanuel Krankenhaus Berlin, Innere Medizin, Rheumatologie, Berlin
  • Andreas Krause - Immanuel Krankenhaus Berlin, Innere Medizin, Rheumatologie, Berlin
  • Eva Seipelt - Immanuel Krankenhaus Berlin, Innere Medizin, Rheumatologie, Berlin
  • Annett Voigt - Immanuel Krankenhaus Berlin, Innere Medizin, Rheumatologie, Berlin

Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie. Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie. Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie. Deutscher Rheumatologiekongress 2023, 51. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh), 37. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie (DGORh), 33. Jahrestagung der Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie (GKJR). Leipzig, 30.08.-02.09.2023. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2023. DocFA.56

doi: 10.3205/23dgrh121, urn:nbn:de:0183-23dgrh1210

Veröffentlicht: 30. August 2023

© 2023 Lemmer et al.
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Gliederung

Text

Vorgeschichte: 32-jährige Patientin mit seit 7 Monaten bestehenden einschießenden, unerträglichen Schmerzen im Schulter- und Beckengürtel. Diese traten wenige Wochen nach der 2. COVID-19-Impfung auf, verstärkten sich in mehrwöchigen Abständen, hielten maximal 3 Tage an und waren teilweise verbunden mit Fieber. Schmerzmittel wie NSAR haben kaum angesprochen. Es erfolgte eine ambulante rheumatologische Vorstellung. Dabei wurden CRP Werte bis 200 mg/l nachgewiesen. Es erfolgte die stationäre rheumatologische Aufnahme unter dem V.a. eine Impf-assoziierte Myositis.

Leitsymptom bei Krankheitsmanifestation: Stärkste Schmerzen in der Schulter- und Beckenregion, vergleichbar mit dem Geburtsschmerz, mehr Myalgien als Arthralgien. Die Abstände zwischen den Phasen verkürzten sich kurz vor Aufnahme auf alle 7 Tage. Keine Kopf- oder Kauschmerzen, keine Sehstörungen keine Gelenkschwellungen. Gewichtsverlust von 14 kg in 9 Monaten.

Diagnostik: Keine entzündlichen Hautveränderungen. Links axilläre Lymphadenopathie. Myalgien im Schulter- und Beckengürtel, Schulterbeweglichkeit eingeschränkt, keine Arthritis. Sonografie Schultern/Hüften: minimaler Erguss im linken Hüftgelenk, ansonsten unauffällig, kein Hinweis für einen entzündlichen Gelenk- oder Weichteilprozess. Labor: BSG 109 mm/h, CRP 120 mg/l, PCT neg., Hb 6,0 mmol/l. Alkalische Phosphatase 2,9 ukat/l (normal <1,63), Ostase 25 ug/l (normal bis 26,6), beta-CrossLaps 619 pg/ml (n<573), LDH 12,9 ukat/l (n<4,2). Immunserologe negativ. Kein Hinweis auf eine infektiöse Genese. Röntgen Schultern/Becken: überwiegend osteoblastische Läsionen im linken Humerus, im Os ilium links und der rechten Beckenschaufel, verdächtig auf eine Metastasierung. MRT der Mammae sowie Becken/Abdomen (unter dem V.a. ein metastasiertes Mamma-Karzinom): unauffällig.

Therapie: Keine. Umgehende Überweisung an die Hämato-/Onkologie.

Weiterer Verlauf: CT-gestützte Punktion der osteoblastischen Läsion im Os ilium links. Nachweis eines aggressiven B-Non-Hodgkin-Lymphoms, Stadium IV (BE). In der Folge Therapie mit Rituximab und Chemotherapie nach EPOCH Schema. Nach 4 Zyklen wurde eine partielle Remission erzielt. Es wurden weitere 2 Zyklen angeschlossen. Das nachfolgende PET-CT Ergebnis steht aus. Wir sehen hier eine wichtige Differenzialdiagnose einer polymyalgie-artigen Symptomatik. Eine PMR konnte allein aufgrund des Alters der Patientin ausgeschlossen werden, eine Riesenzellarteriitis stellte sich nicht dar. Die zeitliche Assoziation mit einer COVID-Impfung lenkte den Verdacht fälschlicherweise auf eine Impf-induzierte Autoimmunerkrankung. Bei unauffälligem sonographischen Befund war es die Röntgenaufnahme, die die weitere Diagnostik leitete. Bioptisch konnte ursächlich ein malignes Lymphom mit ungewöhnlicher klinischer Präsentation gesichert werden.

Offenlegungserklärung: Es bestehen keine Interesenskonflikte.