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Gehört die Hand alleine in die Hand der Handchirurgen? Eine Antwort aus Daten der Schlichtungsstelle
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Veröffentlicht: | 24. September 2019 |
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In Zusammenarbeit mit der Norddeutschen Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen haben wir die Daten von 376 Behandlungsfehlervorwürfen von 2014 bis 2015 bei handchirurgischen Eingriffen analysiert, um die Frage, ob eine handchirurgische Qualifikation notwendig ist zu beantworten. Wir konnten in unserer Untersuchung aufzeigen, dass handchirurgisch qualifizierte Chirurgen signifikant weniger nachgewiesene Behandlungsfehler hatten als die Chirurgen ohne handchirurgische Qualifikation. Es zeigten sich typische Punkte bei den Behandlungsfehlern der nicht-handchirurgischen Kollegen, die kritisch diskutiert werden.