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Ein Fallbericht. Infektion mit Mycobacterium marinum bei einem 31-jährigen immunkompetenten Patienten
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Veröffentlicht: | 20. September 2018 |
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Hintergrund: Im klinischen Alltag sind chronische Hautveränderungen aufgrund der Vielzahl möglicher Ursachen eine Herausforderung für nicht chirurgische sowie für chirurgische Fachgebiete. Neben der eingehenden körperlichen Untersuchung, laborchemischer Test und der Histologie, ist eine eingehende Anamnese wichtig für die Diagnosefindung.
Fallbericht: Ein 31-jähriger immunkompetenter Patient wurde uns in unserer handchirurgischen Sprechstunde erstmalig im Mai 2017, mit der Bitte um chirurgische Sanierung eines non in sano exzidiertem Granuloms am rechten Ellenbogen, vorgestellt. Eine Mycobakterienkultur konnte schließlich den Nachweis von Mycobacterium marinum erbringen.
Bei non in sano Exzision vo Granulomen am D3 sowie am Ellenbogen rechts, empfahl der behandende Allgemenmediziner eine Nachexzision zum Erreichen einer definitiven chirurgischen Sanierung, eine erneute mikrobiologische Untersuchung und eine spezifische Antibiose.
Wir sahen bei unauffälligem klinischen Befund keine Indikation zur primär chirurgischen Therapie und stellten den Patienten in einer Klinik für Infektiologie zur medikamentösen Behandlung vor.
Bei unserem Patienten wurde eine antibiotische Therapie mittels Klarithromycin 2x 500mg und Rifampicin 1x600mg eingeleitet. Diese sollte 3-4 Monaten erfolgen und mindestens 1 Monat nach kompletter Ausheilung weitergeführt werden. Der Patient wurde regelmäßig in 4 wöchentlichen Abständen kontrolliert und zeigte ein gutes Ansprechen auf die Antibiose. Eine chirurgische Exzision war nicht erforderlich.
Schlussfolgerungen: In der Behandlung der Mycobacterium marinum Infektion sind somit eine genaue Anamnese (Aquaristik, Schwimmbad) bei chronischen Haut- und Lymphknotenveränderungen zur frühen Diagnosefindung sowie die Einleitung einer adäquaten Antibiotikatherapie zielführend. Eine chirurgische Therapie sollte nur bei Nekrosen und Knochenbefall sowie, wenn notwendig, zur Förderung der Therapie ergänzend genutzt werden.