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Depigmentierte, hypertrophe Narben nach chemischer Tattoo-Entfernung – Falldarstellung und Behandlungsansatz
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Veröffentlicht: | 27. September 2016 |
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Hintergrund/Fragestellung: Mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland tragen ein Tattoo auf ihrem Körper. Über eine Entfernung denken im Laufe ihres Lebens viele Betroffene nach. Der Goldstandard ist hierbei die Entfernung mittels Laser. Daneben stellt die chemische Entfernung eine Möglichkeit dar, welche das Risiko hypertropher und apigmentierter Narben birgt. Diese wird insbesondere durch nichtmedizinisches Personal eingesetzt. Der Behandlungswunsch der hieraus resultierenden Narben durch plastische Chirurgen wird in der Zukunft voraussichtlich kein Einzelfall sein, so dass Behandlungsoptionen überdacht werden müssen.
Methoden: Wir stellen eine Patientin nach chemischer Tattoo-Entfernung in Japan mit hypertrophen, apigmentierten Narben am beugeseitigen linken Unterarm sowie das angewendete Behandlungskonzept und die Behandlungsergebnisse 3 sowie 6 Monate postoperativ vor.
Falldarstellungen/Ergebnisse: Im August 2015 stellte sich eine 33- jährige Patientin mit hypertrophen und apigmentierten Narben am linken beugeseitigen Unterarm in unserer Klinik vor. In Japan erfolgten eine chemische Tattoo-Entfernung sowie bereits der Versuch einer seriellen Exzision des Narbenfeldes. Die zurückgebliebenen Narben störten die Patientin in erheblichem Maße so dass der Wunsch nach einer operativen Behandlung bestand. Wir führten im Dezember 2015 eine Dermabrasion mit anschließendem ReCell®-Auftrag und Folien-Verband für 5 Tage durch. Es erfolgten Nachuntersuchungen 3 und 6 Monate postoperativ.
Zusammenfassung/Schlussfolgerungen: Die Dermabrasion mit anschließender ReCell®-Behandlung stellt zur Therapie hypertropher und apigmentierter Narben nach Tattoo-Entfernung ein mögliches Behandlungsregime insbesondere auch bei ausgedehnteren Narbenarealen dar. Zu berücksichtigen und für den Patienten wichtig ist die zusätzliche Wunde durch Entnahme eines Spalthauttransplantates für das ReCell®-Verfahren. Es ist zudem davon auszugehen, dass eine einmalige Behandlung nicht ausreichend ist.