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45. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), 19. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC), 52. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPÄRC)

11.09. - 13.09.2014, München

Erste Erfahrungen bei der Einführung eines Brustimplantatregisters

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Britta Kühlmann - Regensburg, Deutschland
  • Lukas Prantl - Regensburg, Deutschland

Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen. Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen. Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie. 45. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), 19. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC), 52. Jahrestagung der Österreichischen Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie (ÖGPRÄC). München, 11.-13.09.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc125

doi: 10.3205/14dgpraec172, urn:nbn:de:0183-14dgpraec1721

Veröffentlicht: 3. September 2014

© 2014 Kühlmann et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Seit Einführung von Implantaten zur Brustaugmentation haben mehrere Ereignisse, darunter jüngst der PIP-Skandal, zu einer erheblichen Verunsicherung der Öffentlichkeit, Patientinnen und Anwender geführt. Darüberhinaus wird aktuell darüber diskutiert, ob die Implantation von Silikonprothesen mit einer erhöhten Rate von anaplastischen großzelligen T-Zell-Lymphomen (ALCL) einhergehen könnte. Die Erfahrungen der letzten Zeiten haben gezeigt, dass zur Identifikation und Bewältigung potentieller und tatsächlicher Probleme die derzeitig bestehenden Strukturen nicht ausreichen. Es liegen keine verbindlichen Regelungen zur Dokumentation und Nachsorge von Brustimplantaten vor.

Ziel der Untersuchung ist es zu klären, ob eine einheitliche und gesetzlich verpflichtende Schaffung eines Brustregisters in Deutschland mit der Implementierung eines standardisierten Fragebogens/Prothesen-Passes möglich ist.

Methoden: Anhand eines Probelaufes in einer ausgewählten Klinik wird die Umsetzbarkeit des Brustregisters untersucht. Ein dafür entworfener Implantatpass (Abbildung 1 [Abb. 1]) wurde auf Praktikabilität überprüft, indem über einen Zeitraum von 24 Monaten alle implantierten Prothesen anhand des Implantatpasses dokumentiert wurden. Dabei wurden sowohl Erstaugmentationen mittels Prothesen als auch Prothesenwechsel in dem Implantatpass dokumentiert. Die Erfassung erfolgte durch jeweilige, voneinander unabhängige, Operateure, welche den benötigten Zeitaufwand (in Minuten:Sekunden) erfassten und die Praktikabilität subjektiv anhand einer Schulnotenskala von 1-6 bewerteten (1=sehr gut, einfach, schnell; 6=ungenügend, umständlich, zeitintensiv).

Ergebnisse: Insgesamt wurden über einen Zeitraum von 24 Monaten 86 Implantatpässe (n=86) von vier unabhängigen Operateuren erstellt. Davon wurden 57 Erstaugmentationen und 29 Prothesenwechsel dokumentiert. Der durchschnittlich benötigte Zeitaufwand für das händische Ausfüllen der Implantatpässe betrug bei Erstaugmentation 01:48min (MW: 01:48±00:43) und bei Prothesenwechsel 2 Minuten (MW: 02:00±00:35). Generell stieß die Erstellung des Passes auf positive Resonanz mit einer durchschnittlichen Schulnotenbewertung von 1,77 (MW: 1,77±0,54) bei Erstaugmentation und 1,78 (MW: 1,78±0,64) bei Prothesenwechsel.

Schlussfolgerungen: Die Erstellung der Implantatpässe war insgesamt mit wenig Zeitaufwand verbunden, ließ sich gut in die intraoperative Dokumentation einbauen und stieß generell auf positive Resonanz. Diese Ergebnisse veranlassen dazu, den entworfenen Implantatpass auch weiterhin in den klinischen Alltag einzubauen, denn er vereinheitlicht die Dokumentation und erleichtert, auch retrospektiv, die Zuordnung von Prothesen zur jeweiligen Patientin.

Die Erstellung eines Implantatpasses ist ein erster Schritt zur Schaffung eines gesetzlich verpflichtenden Implantatregisters, in welches jede deutsche Einrichtung integriert ist, die Brustimplantate verwendet. Somit wird für Operateur und Patient langfristig die Möglichkeit einer Qualitätsübersicht und -kontrolle gegeben und Komplikationen können einfacher rückverfolgt sowie schneller beseitigt werden.