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44. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e. V. (DGPRÄC), 18. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen e. V. (VDÄPC)

12.09. - 14.09.2013, Münster

Psychiatrische Ansichte in der postbariatrischen Chirurgie: Borderline-syndrom + Straffungsoperation

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Mikhail Zvonik - Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme), Klinik für Plastisch-Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Handchirurgie, Rotenburg (Wümme), Deutschland
  • Kerstin Zvonik - Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Rotenburg (Wümme), Deutschland
  • Andreas Thiel - Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Rotenburg (Wümme), Deutschland
  • Detlev Hebebrand - Diakoniekrankenhaus Rotenburg (Wümme), Klinik für Plastisch-Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie, Handchirurgie, Rotenburg (Wümme), Deutschland

Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen. Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen. 44. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC), 17. Jahrestagung der Vereinigung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen (VDÄPC). Münster, 12.-14.09.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. DocP 13

doi: 10.3205/13dgpraec122, urn:nbn:de:0183-13dgpraec1224

Veröffentlicht: 10. September 2013

© 2013 Zvonik et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Bariatrisch bereits behandelte Patienten haben einen langen Weg hinter sich. Nicht selten sind sie auch psychisch krank. Eine genaue Information über die Folgen der erheblichen Gewichtsreduktion, d.h. Cutis laxa, Faltenbildung, Intertrigo und damit auch weiterhin verbundene soziale Isolation haben nicht alle. Viele Patienten kommen mit diesen Problemen erst nach mehreren Monaten nach der „Honeymoon Phase“ in Kontakt. Es ist nachvollziehbar, dass die zeitintensiven Gespräche sowie nervenraubende Atteste mit Krankenkassen zur Klärung der Kostenübernahmefrage für Patienten mit psychiaterischen Komorbiditäten nur schwer durchführbar sind.

Methode: Vorgestellt wird eine 32-jährige Patientin mit Adipositas per magna in der Anamnese und Borderline-Persönlichkeitsstörung. Sie erreiche nach einer Sleeve-Gastrektomie eine Gewichtsreduktion von mehr als 90kg. Zur Beseitigung der Hautüberschüsse erfolgte bisher eine Oberschenkelstraffung; eine Bauchstraffung ist als nächster Eingriff geplant. Anhand der Fallvorstellung sollen die Besonderheiten psychiatrischer Patienten mit geplanter Straffungsoperation, in diesem Fall bei emotional instabiler Symptomatik, bei Indikationsstellung, Kostenübernahmeantrag, operative Behandlung und Nachbetreuung demonstriert werden. Die Auswirkungen der Operation auf den psychopathologischen Befund werden in enger Zusammenarbeit mit der psychiatrischen Abteilung beurteilt.

Ergebnisse: Die Oberschenkelstraffung wurde problemlos durchgeführt. Postoperativ kam es zu einer Wundheilungsstörung, die innerhalb von 4 Wochen kuriert wurde. Während der postoperativen Betreuung im Rahmen eines stationär-psychiatrischen Aufenthaltes wurde kein Rückgang der psychosozialen Stabilität beobachtet. Die Patientin gab an, sie sei mit der Operation zufrieden.

Diskussion: Der Fall zeigt, dass auch emotionale Instabilität nicht immer ein Ausschluss für einen erfolgreichen plastisch-chirurgischen Eingriff darstellt, sondern dass ein solcher auch zu größerer Zufriedenheit mit dem eigenen Äußeren und damit zu größerer psychischer Stabilität beitragen kann. Ziel sollte wie bei psychisch gesunden Patienten die Verbesserung der Lebensqualität sein. Eine enge Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen und chirurgischen Behandlern ist notwendig und sichert eine patientengerechte Nachbetreuung.

Noch bei dem ersten Panienten-Arzt-Kontakt soll eine psychosoziale Komponente eruiert bzw. eine psychologische Beratung empfohlen werden. Des Weiteren scheint uns von großer Bedeutung die zuständige Krankenkassen in dem Kostenübernahmeantrag darüber zu informieren.