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28. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.
2. Dreiländertagung D-A-CH

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e. V.
Schweizerische Gesellschaft für Phoniatrie; Sektion Phoniatrie der Österreichischen Gesellschaft für HNO-Heilkunde, Kopf- und Halschirurgie

09.09. - 11.09.2011, Zürich, Schweiz

Definition der Qualitätsparameter des universellen Neugeborenen-Hörscreenings in verschiedenen Hörscreeningzentralen

Vortrag

  • corresponding author presenting/speaker Uta Nennstiel-Ratzel - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland
  • author Inken Brockow - Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, München-Oberschleißheim, Deutschland
  • author Antoinette am Zehnhoff-Dinnesen - Universitätsklinikum Münster, Klinik und Poliklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Münster, Deutschland
  • author Peter Matulat - Universitätsklinikum Münster, Klinik und Poliklinik für Phoniatrie und Pädaudiologie, Münster, Deutschland
  • author Peter Böttcher - Hessisches Kindervorsorgezentrum, Klinikum der Goethe-Universität, Frankfurt am Main, Deutschland
  • author Katrin Neumann - Phoniatrie und Pädaudiologie, HNO-Klinik der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie. 28. Wissenschaftliche Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP), 2. Dreiländertagung D-A-CH. Zürich, 09.-11.09.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11dgppV48

doi: 10.3205/11dgpp70, urn:nbn:de:0183-11dgpp709

Veröffentlicht: 18. August 2011

© 2011 Nennstiel-Ratzel et al.
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Gliederung

Zusammenfassung

Hintergrund: Seit dem 01.01.2009 hat bundesweit jedes Neugeborene einen Anspruch auf ein Neugeborenen-Hörscreening (NHS). In einigen Regionen sind Hörscreeningzentralen in den Screeningprozess eingebunden, die sich im Verband Deutscher Hörscreeningzentralen (VDHZ) zusammengeschlossen haben. Für die Evaluation des NHS und einen Vergleich der Qualität des Screeningprozesses in den verschiedenen Regionen sind sowohl Screeningzentralen als auch einheitliche Definitionen in ganz Deutschland unabdingbar.

Material und Methoden: Die derzeit bestehenden Hörscreeningzentralen wurden im Januar 2011 über den VDHZ zur Definition relevanter Parameter des NHS, wie Datengrundlage, Definition des Erstscreenings und Fragen zur Definition von Erst- und Kontrollscreening befragt.

Ergebnisse: 12 Hörscreeningzentralen haben geantwortet, wenige betreuen ein Bundesland, einige etliche oder nur eine Klinik. In den meisten Zentralen werden Geburten, Sterbefälle, Verlegung in eine Kinderklinik und ambulante Geburten erfasst. Die Grundlage sind Angaben der Kliniken (9), der Perinatalstatistik (3) oder der Meldebehörden (2). Als Erstscreening akzeptieren fünf Zentralen Messungen bis zum 14. (2) oder 28. (3) Lebenstag, drei bis zum 6. Lebensmonat und fünf bis zu einem Jahr. Drei Zentralen berücksichtigen längere Zeiträume für das Erstscreening bei Frühgeborenen und kranken Neugeborenen. Die Definition für Erstscreening oder Kontrollscreeing bei zweiter oder weiterer AABR-Untersuchung differiert.

Diskussion: Die Rate der gescreenten Neugeborenen wird teilweise populations-, meistens klinikbasiert erhoben, Sterbefälle und ambulante Entbindungen nicht überall berücksichtigt. Ebenso unterscheidet sich der Zeitraum für die Definition des Erstscreenings erheblich. Daraus folgend ist ein Vergleich der Hörscreeningqualität zwischen den einzelnen Regionen sowie eine bundesweite Auswertung momentan kaum möglich. Voraussetzung für eine deutschlandweite valide Evaluation des NHS sind einheitliche Definitionen und die flächendeckende Einrichtung von Hörscreeningzentralen in ganz Deutschland.


Text

Einleitung

Der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) hat beschlossen, das Neugeborenen-Hörscreening (NHS) durch eine Aufnahme in die Kinder-Richtlinien ab 01.01.2009 bundesweit einzuführen. Damit haben alle gesetzlich versicherten Neugeborenen Anspruch auf ein Hörscreening in den ersten Lebenstagen. Die Umsetzung des UNHS entsprechend der Kinder-Richtlinien ist mit einer Reihe von Qualitätsanforderungen verbunden. In einigen Regionen sind Hörscreeningzentralen in den Screeningprozess eingebunden, die sich im Verband Deutscher Hörscreeningzentralen (VDHZ) zusammengeschlossen haben. Für die Evaluation des NHS und einen Vergleich der Qualität des Screeningprozesses in den verschiedenen Regionen sind sowohl Screeningzentralen als auch einheitliche Definitionen der zu vergleichenden Parameter in ganz Deutschland unabdingbar.

Methoden

Die derzeit bestehenden Hörscreeningzentralen wurden im Januar 2011 über den VDHZ zur Definition relevanter Parameter des NHS an Hand eines Fragebogens befragt. Dazu gehörten die Datengrundlage inkl. Erfassung von ambulanten Geburten, Todesfällen und Verlegungen in eine Kinderklinik, zeitliche Eingrenzung des Erstscreenings und Fragen zur Unterscheidung von Erstscreening und Kontrolluntersuchung.

Ergebnisse

12 Hörscreeningzentralen haben geantwortet, wenige betreuen ein Bundesland flächendeckend, einige Zentralen die meisten oder nur eine Klinik in der Region. In den meisten Zentralen werden Geburten, Sterbefälle, Verlegung in eine Kinderklinik und ambulante Geburten erfasst. Die Datengrundlage sind Angaben der Kliniken (9), der Perinatalstatistik (3), der Meldebehörden (2) oder ein Abgleich mit den Stoffwechselscreeningmeldungen (1). In den Kinderrichtlinien ist nicht eindeutig festgelegt, wie lange ein Hörtest als Erstscreening zählt. Nach den Richtlinien soll einerseits das Screening bis zum 3. Lebenstag, bei Geburt im Krankenhaus bis zur Entlassung, ansonsten spätestens bis zur U2, bei kranken Neugeborenen bis zum 3. Lebensmonat durchgeführt werden. Andererseits ist der Arzt verpflichtet bei der U3–U5 ggf. das NHS zu veranlassen oder durchzuführen falls diese Untersuchung nicht dokumentiert wurde. Als Erstscreening akzeptieren fünf Zentralen Messungen bis zum 14. (2) oder 28. (3) Lebenstag, drei bis zum 6. Lebensmonat und fünf bis zu einem Jahr. Drei Zentralen berücksichtigen längere Zeiträume für das Erstscreening bei Frühgeborenen und kranken Neugeborenen. Nach der Richtlinie soll bei auffälligem Testergebnis der Erstuntersuchung mittels TEOAE (otoakustisch evozierte akustische Emissionen) oder AABR (Hirnstammaudiometrie) möglichst am selben Tag, spätestens zur U2 eine Kontroll-AABR durchgeführt werden. Die meisten Screeningzentralen definieren nur die erste AABR Messung als Erstuntersuchung und alle folgenden Messungen als Kontrollen, andere zählen als Erstuntersuchung Messungen bis zum 14. oder 28. Lebenstag, eine Zentrale definiert Untersuchung am nächsten Tag als Nachscreening. Kontrollen in der gleichen Einrichtung nach Entlassung (innerhalb des Zeitfensters bis zur U2=14 Tage) werden von sechs Zentralen als Erstscreening und von dreien als Kontrolluntersuchungen erfasst.

Diskussion

Die Rate der gescreenten Neugeborenen wird teilweise populations-, meistens klinikbasiert erhoben, Sterbefälle und ambulante Entbindungen nicht überall berücksichtigt. Der Zeitraum für die Definition des Erstscreenings unterscheidet sich erheblich. Ebenso werden Erst- und Kontrolluntersuchungen sehr unterschiedlich definiert, was z.B. für die Rate der auffälligen Untersuchungen von entscheidender Bedeutung ist. Daraus folgend ist ein Vergleich der Hörscreeningqualität zwischen den einzelnen Regionen sowie eine bundesweite Auswertung momentan kaum möglich.

Voraussetzung für eine deutschlandweite valide Evaluation des NHS sind einheitliche Begriffsbestimmungen und Definitionen sowie die flächendeckende Einrichtung von Hörscreeningzentralen in ganz Deutschland.