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Evidenzniveau gegenwärtiger Kontraindikationen für korneal-refraktive Verfahren
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Veröffentlicht: | 1. März 2019 |
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Hintergrund: Im Rahmen einer kürzlich von Engelhard et al. (2018) publizierten US-amerikanischen Studie über Ursachen für juristische Verfahren im Bereich der refraktiven Chirurgie weisen die Autoren daraufhin, dass der Hauptgrund für Klagen das Vorhandensein einer a priori nicht beachteten oder übersehenen medizinischen Kontraindikation darstellt. Hierzu gehören ebenfalls systemische Kontraindikationen.
Methoden: Literaturrecherche (PubMed) und eigene Studienergebnisse.
Ergebnisse: Zu den, laut publizierter Literatur, häufigsten potentiellen systemischen Kontraindikationen, die refraktive Patienten haben könnten, zählen Autoimmun- und Bindegewebserkrankungen wie rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, Spondylitis ankylosans, Psoriasis-Arthritis, Sjögren-Syndrom und systemische Vaskulitiden. Außerdem stellen Diabetes mellitus, Keloidbildung, Immunsuppression, Behandlung mit bestimmten Medikamenten, Atopie und allergische Konjunktivitis relative Kontraindikationen dar. Alle genannten Erkrankungen steigern laut Literatur das Risiko einer vergleichsweise stärker ablaufenden postoperativen Entzündungsreaktion oder erhöhten Infektionsgefahr, die langfristig zu Substanzdefekten und Narbenbildung führen könnten.
Schlussfolgerung: Die „Evidenz“ vieler gegenwärtiger Kontraindikationen für korneal-refraktive Verfahren basiert nur auf Fallberichten oder -serien, subjektiven Expertenmeinungen oder bekannten Komplikationen bei nicht-lasergestützten Augenoperationen. Randomisierte klinische Studien sind erforderlich, um die Sicherheit von korneal-refraktiver Chirurgie in diesen Patientengruppen zu überprüfen.