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31. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII)

Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII) (DGII)

16.02. - 18.02.2017, Dortmund

Erfahrungsbericht aus der Augenchirurgie

Meeting Abstract

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  • Katrin Gekeler - Stuttgart

Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie. 31. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII). Dortmund, 16.-18.02.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. Doc17dgii072

doi: 10.3205/17dgii072, urn:nbn:de:0183-17dgii0726

Veröffentlicht: 15. Februar 2017

© 2017 Gekeler.
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Gliederung

Text

Der Frauenanteil in der Medizin steigt stetig, auch in der Augenheilkunde. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein großes Thema. Als Arbeitgeber hat der einen Wettbewerbsvorteil, der attraktive Angebote in diesem Bereich vorweisen kann.

Am 15. Januar 2015 startete das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) mit der Website http://www.opids.de. Diese bietet ausreichend Informationen für Ärztinnen und Arbeitgeber, wie und unter welchen Bedingungen Operieren in der Schwangerschaft möglich ist. Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner haben OPidS gemeinsam mit dem Jungen Forum der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie und dem Perspektivforum Junge Chirurgie ins Leben gerufen.

Bei Meldung einer Schwangerschaft hat der Arbeitgeber zu beurteilen, inwiefern die Ärztin am Arbeitsplatz gefährdet ist (§ 1 MuSchArbV). Auch ist er für eine konsequente, angemessene Gestaltung des Arbeitsplatzes verantwortlich, sodass Leben und Gesundheit von Mutter und Kind durch die berufliche Tätigkeit nicht gefährden sind (§ 2 MuSchG).Hier bietet sich die Möglichkeit im Rahmen des Mutterschutzgesetzes Operationen durchzuführen, denn diese sind nicht explizit verboten.

In der Augenchirurgie mit Ihren größtenteils kurzen, elektiven Eingriffen, übersichtlichem Operationsgebiet und Arbeiten im Sitzen scheint ein Operieren auch in der Schwangerschaft möglich zu sein. Nach der Meldung beim Vorgesetzten ist eine individuelle Gefährdungsbeurteilung bezüglich der Tätigkeiten im OP einzufordern. Im weiteren Verlauf sollte auch ein Betriebsmediziner miteinbezogen werden. Die individuelle Gefährdungsbeurteilung wird erstellt und an die Aufsichtsbehörde gesendet. Bei einer erstmaligen Gefährdungsbeurteilung ist es ratsam die Aufsichtsbehörde frühzeitig hinzuzuziehen. Wird das Mutterschutzgesetz nicht eingehalten, kann die Behörde Beschäftigungsverbote aussprechen. Unter Umständen kann die Aufsichtsbehörde eine Begehung des Arbeitsplatzes ankündigen um die Arbeitsverhältnisse besser beurteilen zu können.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind unter anderem die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:

  • Körperliche Belastung: beispielsweise ständiges Stehen für einen Zeitraum über vier Stunden, Zwangshaltungen, Heben von mehr als 5 Kilogramm, häufiges Strecken oder Bücken
  • Möglicher Kontakt mit Gefahrstoffen wie zum Beispiel Zytostatika, ionisierende Strahlung, Dämpfe oder Gase
  • Arbeitszeiten und besondere Belastungen wie Akkordarbeit, Arbeit mit Nothilfecharakter oder Nachtarbeit
  • Verletzungs- oder Infektionsgefahr durch die Tätigkeit

Eine vollständige Auflistung alle Aspekte ist unter http://www.opids.de/, in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz oder bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden einsehbar.

Beim Umgang mit schneidenden und stechenden Instrumenten reicht die übliche Schutzausrüstung nicht aus. In diesem Fall muss durch eine präoperative Serologie ausgeschlossen werden, dass der Patient mit HIV oder Hepatitis C infiziert ist. Bei einer individuellen Gefährdungsbeurteilung müssen der Gesundheitszustand der Schwangeren, der Impfstatus und auch die psychische Verfassung mit einfließen. Auf keinen Fall darf die Schwangere unter Druck gesetzt werden, Tätigkeiten zu verrichten, zu denen sie sich nicht in der Lage sieht. Der Arbeitgeber hat nicht nur die Verantwortung für die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes, er muss auch die Durchführbarkeit prüfen, das heißt die Auflagen müssen auch realistisch sein.

Das Projekt OPidS ist eine langfristige Investition in die jeweilige Mitarbeiterin und die Sicherung ihres Arbeitsplatzes. Obwohl prinzipiell die Möglichkeit besteht schwanger zu operieren, muss bei jeder Schwangeren individuell beurteilt werden, ob eine Gefahr für Mutter oder Kind besteht.