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Operieren in der Schwangerschaft
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Veröffentlicht: | 15. Februar 2017 |
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Das Thema „Operieren in der Schwangerschaft“ findet eine zunehmende berufspolitische Bedeutung. Nach der derzeit (noch) geltenden Rechtslage ist auch jetzt bereits ein „Operieren in der Schwangerschaft“ unter Berücksichtigung und Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen möglich, sofern die Schwangere es wünscht und die Schwangerschaft komplikationslos verläuft. Unter der Leitung von Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner wurde über das Junge Forum O&U der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie in Zusammenarbeit mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ initiiert, das über die Bedingungen informiert, unter denen die chirurgische Tätigkeit auch während der Schwangerschaft fortgeführt werden kann.
Aufgrund der derzeit noch föderalen Regelung durch die Gewerbeaufsichtsämter ist es Ziel, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Jede schwangere Ärztin soll den Schutz erhalten, der für sie und das ungeborene Leben erforderlich ist. Es muss aber ihre freie Entscheidung bleiben, inwieweit sie weiter operativ/ interventionell tätig sein möchte. Eine Neuregelung des Mutterschutzgesetzes ist beschlossen, allerdings noch nicht, wie geplant, umgesetzt.
Im Vortrag wird auf die derzeitige und zukünftige Gesetzeslage eingegangen. Des Weiteren werden erste Ergebnisse der kürzlich beendeten Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und des Berufsverbandes der deutschen Chirurgen in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie vorgestellt.