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31. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII)

Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII) (DGII)

16.02. - 18.02.2017, Dortmund

IOL-Berechnung nach hinterer lamellärer Keratoplastik und keratorefraktiver Chiruirgie

Meeting Abstract

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  • Lars Zumhagen - Castrop-Rauxel

Deutschsprachige Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie. 31. Kongress der Deutschsprachigen Gesellschaft für Intraokularlinsen-Implantation, Interventionelle und Refraktive Chirurgie (DGII). Dortmund, 16.-18.02.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. Doc17dgii005

doi: 10.3205/17dgii005, urn:nbn:de:0183-17dgii0057

Veröffentlicht: 15. Februar 2017

© 2017 Zumhagen.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Die IOL-Berechnung bei Patienten nach hornhauchirurgischem Eingriff verlangt besondere Aufmerksamkeiten, da das „normale“ Verhältnis Hornhautvorderfläche zu -rückfläche und die Hornhautexzentrizität sich gegebenenfalls entscheidend verändert hat.

Methode: Es erfolgte die tomographische und keratographische Evaluation der Hornhaut bei Patienten nach hornhauchirurgischem Eingriff. Die Abweichungen der Messergebnisse des Hornhautprofils wurden dann auf den zu erwartenden Fehler in der IOL-Berechnung projiziert.

Ergebnisse: Bei IOL-Berechnung auf den keratometrischen Daten bei Patienten nach hornhauchirurgischem Eingriff wird bedingt durch die Änderung der Brechkraftverhältnisse der Hornhautvorderfläche zu -hinterfläche ein Fehler erzeugt, der meist zu einem „hyperopic surprise“ führen kann.

Schlussfolgerungen: Sowohl nach hinterer lamellärer Keratoplastik als auch nach keratorefraktiver Chirurgie ist zur IOL-Berechnung zwingend eine tomographische Hornhautevaluation nötig, um die „wirklichen“ Hornhautbrechkräfte zur Berechnung verwenden zu können.