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Studie zur Verfügbarkeit und Anwendung von Phentolamin bei Komplikationen in der handchirurgischen Versorgung mittels der WALANT-Technik
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Veröffentlicht: | 14. Oktober 2024 |
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Fragestellung: Die Technik der Wide-Awake Local Anesthesia No Tourniquet (WALANT) ist durch Ihre nutzerfreundliche Anwendung in der heutigen handchirurgischen Versorgung von Patienten kaum noch wegzudenken.
Komplikationen als direkte Folge der Tumeszenzanästhesie werden als Seltenheit angesehen.
Sollte es jedoch zur ischämischen Komplikation durch die vasokonstriktive Wirkung des in der WALANT-Lösung enthaltenden Adrenalins kommen, findet Phentolamin als Antidote hier seine Anwendung.
Der Kenntnisstand über die Anwendung von Phentolamin ist bisher jedoch nicht umfassend erforscht und wurde in Rahmen dieser Studie evaluiert.
Methodik: Der Kenntnisstand zur Inzidenz und Behandlung ischämische Komplikationen wurde durch einen Onlinefragebogen erhoben.
Weiter erfolgte eine Evaluation zum Erfahrungsgrad und Häufigkeit der Anwendung der WALANT-Technik als auch zu ischämischen Komplikationen und der Notwendigkeit der Anwendung von Phentolamin in Deutschland.
Ergebnisse: In unsere Studie konnten wir 96 Anwender der WALANT-Technik einschließen.
Der Einsatz erfolgte sowohl in der Klinik als auch durch niedergelassene Kollegen*innen.
34% der Anwender hatten keine Kenntnis zum Antidote Phentolamin, obgleich 9,7% der Anwender bereits Erfahrungen mit ischämischen Komplikationen gemacht hatten.
In der Behandlung von ischämischen Komplikationen kam Phentolamin nur einmalig zur Anwendung.
Der Kenntnisstand zur Applikation von Phentolamin wurde von nur 5% der Befragten als sehr gut beschrieben.
Workshops, Fortbildungen und Schulungen wurden als gewünschte Lehrmaßnahmen zur Verbesserung der Anwendung von Phentolamin identifiziert.
Schlussfolgerung: Ungeachtet der Beleibtheit der WALANT Technik birgt diese ein Risiko für ischämische Komplikationen.
Im Rahmen von regelmäßigen Schulungen sollten sich Anwender*innen in der Behandlung dieser weiterbilden. Weiter empfehlen wir das zugelassen Antidote Phentolamin dauerhaft als Notfallmedikament vorzuhalten, um eine zeitnahe und zielgerichtet Behandlung von ischämischen Komplikationen sicherzustellen.
Erklärung möglicher Interessenkonflikte: Die Autor*innen erklären, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Anmerkung: Die Erstautorenschaft wird durch die beiden zuerst gelisteten Autoren geteilt.