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Vergütung mikrochirurgischer Leistungen in der Handtraumatologie
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Veröffentlicht: | 6. Oktober 2022 |
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Fragestellung: Die Vorhaltung von Ressourcen zur mikrochirurgischen Versorgung von Handtraumata ist aufwändig und teuer. Um eine kostendeckende Behandlung zu ermöglichen, ist eine entsprechende Vergütung erforderlich. Diese erfolgt im kassenärztlichen System bei stationären Leistungen über Diagnosebezogene Fallgruppen (DRGs) und im ambulanten Bereich über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Im Zuge der zunehmenden Ambulantisierung stellt sich die Frage, wie die Versorgung aktuell vergütet ist, und welche Möglichkeiten der Erlösoptimierung bestehen.
Methodik: Epidemiologische Daten wurden dem Jahresbericht 2021 des HandTraumaRegisters der DGH entnommen. Die Vergütung stationärer Leistungen wurde anhand der DRGs bestimmt, welche aus den entsprechenden ICD und OPS Codes berechnet wurden. Operationen welche bevorzugt ambulant durchgeführt werden sollten, wurden anhand des Leistungskatalogs Ambulantes Operieren (§ 115b SGB V) identifiziert und die Vergütung anhand des EBM berechnet.
Ergebnisse und Schlussfolgerung: Von den 1908 Fällen im HandTraumaRegister wiesen 1/3 Verletzungen mit potenziell mikrochirurgischem Rekonstruktionsbedarf auf (Nervenverletzungen, Gefäßverletzungen, Amputationen). Während Replantationen und Revaskularisationen stationär versorgt werden, ist die Stumpfbildung ein Kategorie-1-Eingriff, der in der Regel ambulant erbracht werden sollte. Die Nervennaht wird als Kategorie-2-Eingriff klassifiziert und ermöglicht somit sowohl eine ambulante, als auch eine stationäre Durchführung.
Bei stationären Eingriffen ist die korrekte und vollständige Dokumentation der Leistungen entscheidend für die Einordnung in die korrekte DRG. Bei aufwändigen Revaskularisationen oder Endgliedreplantationen kann sonst ein Erlösdefizit von >5.000 Euro und bei Mehrfachamputationen von >12.000 Euro resultieren. Die Stumpfbildung führt im stationären Setting zu einem Erlös der operativen Einheit von ca. 720 Euro und als ambulanter Eingriff von 286 Euro. Der chirurgische Erlös der isolierten Nervennaht beträgt ca. 900 Euro als stationärer und 340 Euro als ambulanter Eingriff.
Bei stationären Fällen ist die vollständige Kodierung aller Leistungen für einen optimalen Erlös maßgeblich. Eingriffe der Kategorie 1 und 2 des AOP-Katalogs führen bei stationärer Durchführung zu einem höheren Erlös, was der zunehmend gewünschten ambulanten Versorgung entgegenwirkt. Die geplante Einführung von Hybrid-DRGs könnte hingegen eine Verschiebung der Versorgung in den ambulanten Sektor begünstigen.