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Therapieregime nach schwerster offener Quetschverletzung der Hand mit zusätzlicher Weichteilschädigung durch Verätzung und Inkorporation mit Flüssigbeton
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Veröffentlicht: | 27. August 2021 |
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Fragestellung: Eine 3° offene Quetschverletzung der Hand mit ausgeprägten Verschmutzungen und eingesprengten Fremdkörpern stellt eine Notfallindikation zur sofortigen operativen Versorgung dar. Durch eingesprengten Flüssigbeton kommt es zu chemischen Reaktionen und einem initial nicht definitiv beurteilbaren Weichteilschaden. Dieser Fall beschreibt das Therapieregime einer schweren Quetschverletzung der rechten Hand mit massiver Fremdkörperverschmutzung durch Flüssigbeton, sowie der weichteiligen und knöchernen Verletzungen.
Methodik: Ein 36-jähriger Patient stürzte während seiner Arbeitstätigkeit in eine Pressanlage für große Betonteile und zog sich dabei eine schwerste Quetschverletzung der rechten Hand mit massiver Verschmutzung durch Flüssigbeton zu. Im Rahmen der Notfalldiagnostik kamen die Trümmerfrakturen der Metakarpalia 2-5, CMC Luxation 2 und 3, eine Fremdkörpereinsprengung und eine ausgedehnte palmare Wunde zur Darstellung. In der sofortigen operativen Versorgung zeigten sich neben den destruierten M. lumbricalis 2-5, M. interossei palmares et dorsales 2-5, die Zerstörung der palmaren Durchblutung der Langfinger II-V.
Ergebnisse: Die Frakturen wurden mittels Fixateur externe nach ausgiebigem Debridement der Weichteilverschmutzung versorgt. Es erfolgte die Revaskularisierung aller Langfinger. Der Patient wurde heparinisiert und ein Plexuskatheter wiederholt angelegt. Nach mehrfachen Debridements aufgrund weiterer Nekrosen bei Zementbrand und erneuten Beurteilungen der Weichteilsituation konnte die definitive Versorgung mittels Plattenosteosynthese der Metakarpalia 3-5 und die temporäre Arthrodese der CMC 2/3 Luxationen erfolgen. Bei sich entwickelnder Nekrose am Handrücken wurde eine Spalthautplastik durchgeführt. Zur Arbeitsbelastungserprobung nahmen die Schmerzen in der Hand zu. In der Röntgendiagnostik stellten sich der Plattenbruch des osteosynthetisch versorgten Metakarpale 3 und der Plattenausriss am Metakarpale 4 dar. Hier erfolgten neben einer Tenolyse der Strecksehnen die Reosteosynthese der Metakarpalia 3/4 mit Spongiosaplastik und die Osteosynthesematerialentfernung am Metakarpale 5. Elf Monate postoperativ bestand wieder Arbeitsfähigkeit mit Rückkehr an den alten Arbeitsplatz.
Schlussfolgerung: Bei schwerster offener Quetschverletzung mit Inkorporation von Flüssigbeton ist konsequentes Debridement und enge Patientenführung notwendig, damit eine gute Handfunktion erreichbar ist. Komplikationen können bei schwer arbeitenden Patienten auftreten, die zu verzögerter Arbeitsfähigkeit führen.