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59. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie

11. - 13.10.2018, Mannheim

Das reparative Riesenzellgranulom der Hand

Meeting Abstract

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  • corresponding author presenting/speaker Thomas Geyer - Atos Klinik, Heidelberg, Germany
  • Steffen Berlet - Atos Klinik, Heidelberg, Germany
  • Siegmund Polzer - Atos Klinik, Heidelberg, Germany

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie. 59. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie. Mannheim, 11.-13.10.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc18dgh051

doi: 10.3205/18dgh051, urn:nbn:de:0183-18dgh0514

Veröffentlicht: 10. Oktober 2018

© 2018 Geyer et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Destruktive zystische Knochenläsionen der kleinen Knochen der Hände und Füße stellen uns immer wieder vor diagnostische und therapeutische Herausforderungen. Es treten sowohl reparative als auch neoplastische Läsionen auf. Diese ähneln sich im klinischen, radiologischen und auch pathologischen Erscheinungsbild sehr.

Die Autoren berichten über einen interessanten Fall eines reparativen Riesenzellgranuloms am Metacarpale und diskutieren klinisches Erscheinungsbild, Diagnostik und Differentialdiagnose sowie Therapie

Methodik: Kasuistik und Literaturrecherche

Ergebnisse: Die solide aneurysmatische Knochenzyste weist eine ähnliche Histologie wie das Riesenzellgranulom auf und kann auch nicht immer vom braunen Tumor beim Hyperparathyreodismus unterschieden werden.

Eine klinische und radiologische Unterscheidung scheint hier nicht möglich zu sein. Auch histopathologisch können manchmal Schwierigkeiten auftreten.

Schlussfolgerung: Die Unterscheidung zwischen dem Riesenzellgranulom und dem reparativen Riesenzellgranulom ist wichtig, da das Riesenzellgranulom ein kleines, aber reelles Risiko der Metastasierung in sich trägt. Obwohl eine Unterscheidung klinisch und radiologisch nicht möglich. ist, so gelingt dies in den meisten Fällen durch die histopathologische Untersuchung. Ein kleiner Teil zeigt jedoch auch histologisch ein ähnliches Erscheinungsbild, so dass eine engmaschige klinische Verlaufskontrolle gerechtfertigt ist. Die Unterscheidung zwischen reparativem Riesenzelltumor und aneurysmatischer Knochenzyste ist wissenschaftlich nicht begründet und weder prognostisch noch therapeutisch entscheidend.