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Ein Vergleich von berufsgenossenschaftlicher und kassenärztlicher Vergütung bei Fingeramputation und -replantation – Ist die Versorgung kostendeckend?
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Veröffentlicht: | 10. Oktober 2017 |
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Fragestellung: Fingeramputationen sind ein in berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken häufig behandeltes Verletzungsbild. Die ökonomischen Aufwendungen einer Fingerreplantation unterscheiden sich dabei erheblich von Fingerstumpfbildungen. Ob eine kostendeckende Vergütung von Fingeramputationsverletzungen insbesondere mit nachfolgender Fingerreplantation erfolgt und inwiefern dies vom Kostenträger abhängt ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung.
Methodik: Anhand der Kosten- und Erlösdaten unserer Klinik aus den Jahren 2014 und 2015 wurde eine Profitkalkulation für Fingerreplantationen und Fingerstumpfbildungen durchgeführt und mit den Kostendaten der bundesweiten Kalkulationshäuser verglichen. Anschließend wurde der Erlös gesetzlich krankenversicherter Patienten denen unfallversicherter Patienten gegenübergestellt.
Ergebnisse: Im Untersuchungszeitraum wurde bei insgesamt 93 Patienten eine Fingerstumpfbildung oder -replantation von einem oder mehreren Fingern durchgeführt. Für primäre Fingerstumpfbildungen lagen die tatsächlichen Kosten niedriger als auf Basis der bundesweiten Kostendaten der Kalkulationshäuser angenommen. Hier konnte ein Erlös nach Abzug aller Kosten von durchschnittlich 1008 Euro bei gesetzlich krankenversicherten und 742 Euro bei gesetzlich unfallversicherten Patienten erzielt werden. Die Kosten für Fingerreplantationen wurden hingegen deutlich unterschätzt. Bei primären Replantationen sowie sekundären Stumpfbildungen wurden bei gesetzlich krankenversicherten Patienten Verluste von im Mittel 260 Euro pro Fall verzeichnet. Die Vergütung der gesetzlichen Unfallversicherung war hingegen mit im Mittel 900 Euro Gewinn auch für komplexe Fingerrekonstruktionsverfahren kostendeckend.
Schlussfolgerung: Um monetäre Fehlanreize in der Patientenversorgung zu verhindern ist eine kostendeckende Vergütung essentiell. Während dies in der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für Fingerreplantationen als auch für primäre und sekundäre Fingeramputationen gegeben ist, erscheinen bei gesetzlich krankenversicherten Patienten nur primäre Stumpfbildungen profitabel. Gerade bei Fingeramputationsverletzungen, die komplexe Rekonstruktionsverfahren erfordern, ist hier dringend eine Überarbeitung der Kalkulationsgrundlage erforderlich.