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Funktionalität versus Ästhetik – Behandlung einer komplexen Syndaktylie beim Teenager. Welche Rolle spielt der Patientenwunsch?
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Veröffentlicht: | 21. September 2015 |
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Fragestellung: Die komplexe Syndaktylie ist eine seltene kongenitale Deformität der Hand (zwischen 1:2000 einfache Syndaktylie und 1:80.000 Apert Syndrom). Die Funktionalität und das optische Erscheinungsbild sind stark beeinträchtigt. Eine operative Behandlung wird innerhalb der ersten Lebensmonate und -jahre empfohlen um Beugekontrakturen zu vermeiden, die Funktion des Greifens leichter zu erlernen und ein optisch akzeptables Bild zu erreichen. Findet die Therapie bei einem Jugendlichen statt, können die Vorstellungen des Patienten bezüglich Funktionalität und Ästhetik berücksichtigt werden. Steht die Verbesserung der Funktionalität oder der äußeren Erscheinung im Vordergrund?
Methodik: Präsentiert wird der Fall einer 16-jährigen Patientin mit komplexer Syndaktylie inkl. gekreuzter Synostose von zwei benachbarten Fingergliedern. Die Möglichkeiten bzgl. optischer Verbesserung und erreichbarer funktioneller Optimierung waren nicht deckungsgleich zu realisieren. Der klar geäußerte Patientenwunsch für eine ästhetische Aufwertung und gegen eine Funktionsverbesserung erfolgte anhand digitaler Planung mittels Korrektursosteotomie um 90 Grad und Seitenbandplastik zur Bildung eines 3. Fingerstrahls. Alternativ wäre u.a. eine Amputation der Endglieder mit funktionell einsetzbarem Stumpf auf Höhe der Synostose realisierbar gewesen.
Ergebnisse: Die gewünschte Rekonstruktion mit Schaffung eines geraden 3. Fingerstrahls wurde durchgeführt. Trotz weitgehend aufgehobener Beweglichkeit in Grund-, Mittel- und Endgelenk und unveränderter Asensibilität war die Pat. hochzufrieden mit dem erreichten Erscheinungsbild und der Handfunktion.
Schlussfolgerung: Bei jugendlichen oder erwachsenen Patienten mit einer kongenitalen Hand-Deformität besteht meist eine gute Adaptation an die funktionelle Einschränkung, so dass die ästhetisch-optischen Rekonstruktionsmöglichkeiten einen höheren subjektiven Stellenwert als die eventuellen Möglichkeiten zur funktionellen Verbesserung gewinnen können. Dem sollte nach ausführlicher Beratung und Indikationsstellung stattgegeben werden (informed consent).
Abbildung 1 [Abb. 1]