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56. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie

24. - 26.09.2015, Ludwigsburg

Prognostischer Wert der Zwei-Punktediskrimination zur Diagnostik von Fingernervenverletzungen

Meeting Abstract

  • corresponding author presenting/speaker Cedric Bösch - Klinik für HPRV, BGU Tübingen, Tübingen, Deutschland
  • Fabian Medved - Klinik für HPRV, BGU Tübingen, Tübingen, Deutschland
  • Manuel Held - Klinik für HPRV, BGU Tübingen, Tübingen, Deutschland
  • Thomas Fuchsberger - Klinik für HPRV, BGU Tübingen, Tübingen, Deutschland
  • Hans-Eberhard Schaller - Klinik für HPRV, BGU Tübingen, Tübingen, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie. Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie. 56. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Handchirurgie, 20. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Handtherapie (DAHTH). Ludwigsburg, 24.-26.09.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. Doc15dgh17

doi: 10.3205/15dgh17, urn:nbn:de:0183-15dgh171

Veröffentlicht: 21. September 2015

© 2015 Bösch et al.
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Gliederung

Text

Fragestellung: Sensibilitätsstörungen nach Schnittverletzungen an den Fingern, oder der Hand, stellen im Hinblick auf die Entscheidung eine operative Versorgung durchzuführen eine Herausforderung dar. Ein im klinischen Alltag gebräuchliches Testverfahren zur besseren Differenzierung von Nervenverletzungen ist die Messung der Zwei-Punktediskrimination. Ziel dieser Arbeit war es, die Zwei-Punktediskrimination hinsichtlich ihrer diagnostischen Wertigkeit als ein Entscheidungskriterium für eine Operationsindikation zu untersuchen.

Methodik: Im Zeitraum zwischen 2008 und 2015 wurde an unserem Patientenkollektiv untersucht, ob das Ergebnis der präoperativ ermittelten Zwei-Punktediskrimination mit dem intraoperativen Befund einer möglichen Nervenverletzung übereinstimmt. Eingeschlossen wurden alle Patienten welche präoperativ eine fehlende oder erhöhte Zwei-Punktediskrimination an den Finger oder der Hand aufwiesen und dies mit den intraoperativ erhobenen Befunden einer stattgehabten Nervenverletzung korrelierte. Ausschlusskriterien waren alle Arten von Begleitverletzungen sowie Infekte. Die Gegenprobe wurde in selber Weise ermittelt. Die statistische Auswertung der Daten erfolgte mit Hilfe der Vierfeldertafel. Das Konfindenzintervall wurde mit 95% festgelegt.

Ergebnisse: Eingeschlossen wurden 136 Patienten mit 137 isolierten Nervenverletzungen. Es fand sich die Sensitivität für die Zwei-Punktediskrimination bei 98% mit einem positiven Prädiktiv-Wert von über 95%.

Schlussfolgerung: Die Zwei-Punktdiskrimination eignet sich als effizientes Kriterium eine Nervenverletzung zu erkennen um so eine sichere Operationsindikation stellen zu können.