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Fahrtauglichkeit nach Verletzungen der Hand: Wer fährt dennoch mit dem Kfz?
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Veröffentlicht: | 7. Oktober 2013 |
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Fragestellung: Die Fahrtauglichkeit nach stattgehabter Verletzung der Hände und Finger ist häufig kurzfristig aufgehoben, da es dem betroffenen Patienten an Beweglichkeit, Kraft und Koordination fehlt, um ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen. Aus Sicht des Patienten ist es einerseits schwierig zu ermessen, ob die Beeinträchtigung nach Verletzung der Hand die eigene Fahrtauglichkeit gefährdet, andererseits ignorieren Patienten auch bei offensichtlichen Einschränkungen die eigene Fahruntauglichkeit und führen dennoch ein Kfz. Dem behandelnden Handchirurgen obliegt eine Beratungspflicht, die Patienten auf Einschränkungen der Fahrtauglichkeit hinzuweisen. Bisher fehlen Daten über den Anteil der Patienten, die trotz offensichtlicher Einschränkungen ein Kfz führen.
Das Ziel der Studie war die Erhebung des Anteils der Patienten, die trotz akuten, schwerwiegenden Verletzungen der Hände und offensichtlich eingeschränkter Fahrtauglichkeit dennoch einen PKW führen.
Methodik: Patienten, die seit April 2013 zur Erst- oder Kontrolluntersuchung im Rahmen der Handsprechstunde erschienen, wurden gebeten, anonymisiert Fragen zur Einschätzung der eigenen Fahrtauglichkeit zu beantworten. Außerdem wurde erfasst, ob bereits eine Ruhigstellung mittels Gips- oder Castschiene vorlag und ob die Patienten zum Untersuchungstermin eigenständig mit dem PKW erschienen. Anschließend wurde eine deskriptive Analyse der Daten ausgeführt.
Ergebnisse: Bisher nahmen insgesamt 92 Patienten an der Befragung teil. Tatsächlich erschienen 36% der Patienten (n=33) trotz offensichtlicher Einschränkung der Fahrtauglichkeit selbstständig mit dem Auto. Von diesem Anteil trugen wiederum 24% (n=8) während des Autofahrens eine Schiene, die die Beweglichkeit und Koordination zusätzlich stark einschränkte.
Schlussfolgerung: Die Ergebnisse untermauern die Befürchtung, dass ein hoher Anteil der Patienten nach bewegungseinschränkenden Verletzungen oder akuten Erkrankungen der Hände und Finger dennoch einen PKW führt. Obwohl die Begutachtungsleitlinien zum Thema Kraftfahrereignung, die von der Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegeben werden, keine eindeutigen Vorgaben abgeben, ab wann die Patienten nach bewegungseinschränkenden Verletzungen oder Erkrankungen wieder ein Kfz führen dürfen, liegt es nahe, dass bei akuten Erkrankungen der Hand die behandelnden Handchirurgen verstärkt ihre Beratungspflicht wahrnehmen sollten.