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131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

25.03. - 28.03.2014, Berlin

Validierung und Verbesserung der Dokumentation von intra- und postoperativen Komplikationen für die verpflichtenden Qualitätssicherung (§137a SGB V, AQUA-Institut)

Meeting Abstract

  • Jens Jakob - Universitätsmedizin Mannheim, Chirurgische Klinik, Mannheim
  • Moritz Sold - Universitätsmedizin Mannheim, Chirurgische Klinik, Mannheim
  • Dagmar Marenda - Universitätsmedizin Mannheim, Chirurgische Klinik, Mannheim
  • Michael Schlüter - Universitätsmedizin Mannheim, Chirurgische Klinik, Mannheim
  • Stefan Post - Universitätsmedizin Mannheim, Chirurgische Klinik, Mannheim
  • Peter Kienle - Universitätsmedizin Mannheim, Chirurgische Klinik, Mannheim

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 25.-28.03.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14dgch370

doi: 10.3205/14dgch370, urn:nbn:de:0183-14dgch3701

Veröffentlicht: 21. März 2014

© 2014 Jakob et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Ziel war die Re-Evaluation der Validität von Datensätzen für die externe Qualitätssicherung nach Einführung eines Erinnerungsalgorithmus bei zuvor festgestellten deutlichen Defiziten der Dokumentation. Weiterhin sollte Routinedaten zur Überprüfung der Dokumentation herangezogen werden.

Material und Methoden: Die von uns im Jahre 2011 nach Einführung des Algorithmus gemeldeten Daten wurden anhand einer retrospektiven Krankenblattanalyse überprüft und mit dem vorherigen Beobachtungszeitraum (2007) bezüglich der Dokumentation intra- und postoperativer Komplikationen nach Cholezystektomien verglichen. Weiterhin erfolgte die Auswertung der ICD-Verschlüsselung von Entlassungsdiagnosen als Screening für Fälle mit Komplikationen.

Ergebnisse: Die Sensitivität der Komplikationserfassung durch die Daten der Qualitätssicherung verbesserte sich von 46% auf 70%. Die Spezifität blieb mit 98% gleich. Die verzögerte Dokumentation mit Abschluss nach über 6 Wochen ging einher mit einer höheren Rate fehlerhafter Dokumentationen einher (1.5% vs. 15%, p=0.01). Nach Einführung des Erinnerungsalgorithmus erfolgte die Dokumentation deutlich häufiger innerhalb von 6 Wochen nach Entlassung (2007: 12% vs. 2011: 91%, p<0.01). Die Sensitivität und Spezifität des Screenings mit Routinedatenanalyse betrug 70 bzw. 85%.

Schlussfolgerung: Durch den einfachen Erinnerungsalgorithmus wurde die Dokumentationsqualität verbessert. Dennoch bestand weiterhin eine deutliche Unterdokumentation. Ein Benchmarking anhand dieser mangelhaften Daten erscheint nicht sinnvoll. Die Auswertung von Routinedaten könnte als Screeninginstrument zur Erfassung von komplizierten Fällen herangezogen werden.