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131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

25.03. - 28.03.2014, Berlin

Laparoskopische Gastrektomie beim Magenkarzinom

Meeting Abstract

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  • Ulrich Friedrich Wellner - UKSH Campus Lübeck, Klinik für Chirurgie, Lübeck
  • Konrad Karcz - UKSH Campus Lübeck, Klinik für Chirurgie, Lübeck
  • Tobias Keck - UKSH Campus Lübeck, Klinik für Chirurgie, Lübeck

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 131. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 25.-28.03.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14dgch322

doi: 10.3205/14dgch322, urn:nbn:de:0183-14dgch3224

Veröffentlicht: 21. März 2014

© 2014 Wellner et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Während für die laparoskopische atypische und distale Magenresektion inzwischen Erfahrungen auf Evidenzlevel 1A vor allem für Magenfrühkarzinome vorliegen, ist die Datenlage zur laparoskopischen Gastrektomie beim Magenkarzinom noch relativ dünn. Die Indikation ergibt sich bei proximal gelegenen Frühkarzinomen und fortgeschritteneren Stadien. Die Komplexität des Eingriffs verbreitert das Komplikationsspektrum im Vergleich zu limitierteren Magenresektionen. Insbesondere die ösophagojejunale Anastomosentechnik und die bei fortgeschrittenen Tumoren notwendige D2-Lymphadenektomie erfordern eine gewisse Lernkurve.

Material und Methoden: Wir präsentieren eine laparoskopische Gastrektomie bei einem Patient mit lokal fortgeschrittenem Magenkarzinom. Die Rekonstruktion erfolgte mittels End-zu-Seit Ösophagojejunostomie an eine Roux-Y Schlinge in laparoskopischer Technik mittels Klammernaht. Die D2-Lymphadenektomie wurde ebenfalls laparoskopisch durchgeführt.

Ergebnisse: Die onkologischen Ansprüche an Radikalität der Resektion und Lymphadenektomie wurden erfüllt. Der perioperative Verlauf war unauffällig und der Patient ist aktuell rezidivfrei.

Schlussfolgerung: Die Gastrektomie mit onkologischer Lymphadenektomie kann beim lokal fotgeschrittenen Magenkarzinom an Zentren mit entsprechender Erfahrung durchgeführt werden. Im Licht der aktuellen Datenlage kann das Verfahren allerdings noch nicht als Standardbehandlung gelten.