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Die Zirkumzisionsdebatte nach Verabschiedung des Beschneidungsgesetzes
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Veröffentlicht: | 21. März 2014 |
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Einleitung: Im Mai 2012 wurde durch ein Urteil des Landgerichts Köln die sogenannte "deutsche Beschneidungsdebatte“ angestoßen. Das im Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz (§ 1631 d, Beschneidung des männlichen Kindes; Bürgerliches Gesetzbuch) besagt, dass medizinisch nicht erforderliche Beschneidungen von nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindern zulässig sein sollen, wenn die Eingriffe nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgen. Knaben in den ersten sechs Lebensmonaten dürfen auch von Angehörigen einer Religionsgemeinschaft beschnitten werden, ohne Arzt zu sein, wenn sie für das kulturelle Ritual besonders ausgebildet wurden.
Material und Methoden: Durch Befragung des Zentralrats der Juden, des Zentralrats der Muslime und der Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages, und auch nach aktiver Teilnahme als geladener Experte an Sitzungen eines Unterausschusses des Europarats zu diesem Thema soll die aktuelle Situation dargestellt und eine Prognose für die Zukunft erarbeitet werden.
Ergebnisse: Die Beschneidungsdebatte hat mit dem erlassenen Gesetz noch zu keinem Ende gefunden. Im Gegenteil, sie wird nun in allen europäischen Ländern und darüber hinaus weitergeführt. Ein langsamer Wandel der ethisch-moralischen Einstellung kann sowohl allgemein in der Gesellschaft als auch bei direkt Betroffenen festgestellt werden.
Schlussfolgerung: Um ein umfassendes Verständnis des Grundrechtskonfliktes der rituellen Beschneidung minderjähriger Kinder zu erhalten, ist eine grundlegende Erörterung und ein echtes gegenseitiges Verständnis notwendig: zwischen den Eltern, Religionsvertretern, erwachsenen Betroffenen, Medizinern, Juristen, Ethikern, Psychoanalytiker und Politikern. Höchstes Ziel aller Überlegungen ist und bleibt, das Kindeswohl zu schützen.