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Ist der Kontinenzerhalt beim primären synchron hepatisch metastasierten Rektumkarzinom gerechtfertigt?
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Veröffentlicht: | 20. Mai 2011 |
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Einleitung: Bis zu 20% aller Patienten mit primären Rektumkarzinom haben eine synchrone Leber-Metastasierung. Das Ziel war es zu prüfen, ob bei der Resektion des Primärtumors die Kontinenz- oder aber ob aufgrund der fortgeschrittenen Tumorerkrankung primär die risikoärmere Diskontinuitätsresektion erfolgen sollte.
Material und Methoden: Eingeschlossen in die Analyse wurden alle online dokumentierten Patienten mit einem primären Rektumkarzinom und synchroner Leberfilialisierung als alleinige Manifestation der Fernmetastasierung. Zielparameter waren: Operationsverfahren, Morbidität und Letalität.
Ergebnisse: Insgesamt wurden im Zeitraum von 2001-2009 529 Patienten mit primärem Rektumkarzinom operiert. Bei 72 Patienten (14%) lag eine alleinige Leberfilialisierung vor. Bei 51 dieser 72 Patienten erfolgte primär eine kontinenzerhaltende tiefe anteriore Rektumresektion (71%). Es traten 7 Anastomoseninsuffizienzen auf (14%), bei 5 dieser 7 Patienten lag eine diffuse Lebermetastasierung vor, die bei insgesamt 38 der 72 Patienten (53%) bestand. Analysiert man diese Subgruppe gesondert, so wurde hier in 74% (28 von 38) eine Kontinenzresektion durchgeführt. Die Rate an Anastomoseninsuffizienzen lag somit bei 18% (5/28). Bei drei dieser fünf Patienten wurde die Anastomose bei der Revision aufgelöst, so dass die sekundäre Rate an Kontinenzresektionen in dieser Subgruppe mit diffuser Leberfilialisierung 66% (25 von 38) beträgt. Von den 72 Patienten verstarben 2 (3%) an den Folgen der fortgeschrittenen Tumorerkrankung (diffuse Leberfilialisierung). Ein Anhalt für das Vorliegen einer Anastomoseninsuffizienz oder einer anderen chirurgischen Komplikation bestand in diesen Fällen nicht.
Schlussfolgerung: Der Kontinenzerhalt gelingt in über 70%, bei diffuser Lebermetastasierung in 66% der Fälle. Die Rate an Anastomoseninsuffizienzen liegt bei 14 bzw. 18% und erscheint damit akzeptabel. Die Letalität ist durch dieses chirurgische Vorgehen nicht erhöht. Somit ist der Kontinenzerhalt auch beim primären synchron hepatisch metastasierten Rektumkarzinom gerechtfertigt, wenn es der Allgemeinzustand des Patienten erlaubt. Nur bei terminal tumorerkrankten Patienten sollte hierauf verzichtet werden.