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126. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

28.04. - 01.05.2009, München

Radikale Reoperation bei incidentellem T1 Gallenblasenkarzinom – Frage der Indikation und eines angemessen Radikalitätsumfangs

Meeting Abstract

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  • V. Paolucci - Chirurgische Klinik Ketteler-Krankenhaus Offenbach
  • corresponding author T.O. Götze - Chirurgische Klinik Ketteler-Krankenhaus Offenbach

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 126. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. München, 28.04.-01.05.2009. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2009. Doc09dgch10909

doi: 10.3205/09dgch763, urn:nbn:de:0183-09dgch7636

Veröffentlicht: 23. April 2009

© 2009 Paolucci et al.
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Gliederung

Text

Einleitung: Die unmittelbare Reoperation im Anschluss an die primäre Resektion eines okkulten Gallenblasenkarzinoms ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Bei T2- Tumoren und fortgeschritteneren Stadien wird in den Leitlinien eine Reoperation vorgesehen. Bei T1-Tumoren genügt die alleinige Cholezystektomie. In der internationalen Literatur jedoch herrscht Unklarheit, ab wann ein solcher Eingriff stattfinden soll. Häufig wird schon ab T1b eine Reoperation empfohlen, da die Rate positiver Lymphknoten bis zu 16% beträgt und eine lymphatische, venöse and perineurale Infiltration in bis zu 50% vorkommt. Andere Autoren empfehlen eine Reoperation nur bei positiven Resektionsrändern(D.cysticus). Es zeigen sich jedoch in manchen Arbeiten 5 JÜR von nur 37,5–68% bei T1b-Tumoren nach einfacher Cholezystektomie ab, was ein Undertreatment bedeuten würde. Es stellt sich die Frage, ob T1b Tumore über die gültigen Leitlinien hinaus von einer Reoperation profitieren und wenn welchen Umfang eine solche Operation haben sollte.

Material und Methoden: Die Grundlage der Datengewinnung stellt das CAES/ CAMIC- Zentralregister: „Okkultes Gallenblasenkarzinom, der deutschen Gesellschaft für Chirurgie".

Ergebnisse: Zurzeit sind 606 Fälle von incidentellem Gallenblasenkarzinom registriert. Bei 21 Patienten mit T1a-Tumor erfolgte keine unmittelbare Reoperation. Bei 6 Patienten mit T1a-Tumor erfolgte eine unmittelbare Reoperation. Bei 50 Patienten mit T1b-Tumor erfolgte keine unmittelbare Reoperation. Bei 26 Patienten mit T1b-Tumor erfolgte eine unmittelbare Reoperation. Die Überlebenskurve nach Kaplan Meier zeigt einen significanten Überlebensvorteil für reoperierte T1b-Tumore, nicht aber für T1a-Tumore. Es erfolgte hier eine Lymphknotendissektion entlang des Lig. hepatoduodenale. Bei der Leberresektion wurde 12 mal eine Wedge resection, 5 x ein IVb/V- Resektion und 8 x eine andere Form der Resektion durchgeführt. Die Wedge- resection zeigt bei T1b-Tumoren tendenziell bessere Ergebnisse als mehr radikale Verfahren, gemessen an der 5 JÜR.

Schlussfolgerung: Anhand der Daten des Registers zeigt sich ein signifikant besseres 5-Jahresüberleben für reoperierte T1b-Tumore (log-rank, p < 0,05). Im Stadium T1a, hingegen scheint es trotz Reoperation zu keiner Verbesserung der Überlebensrate zu kommen. (log-rank, p > 0,05). Der Radikalitätsumfang einer Wedgeresection (3 cm) kombiniert mit einer Lymphknotendissektion scheint bei T1b-Tumoren tendenziell als Leberresektionstechnik ausreichend zur sein. Eine unmittelbare Reoperation ist nach postoperativer Diagnose eines T1b incidentellen Gallenblasenkarzinoms unbedingt anzuraten. Es gibt keine Indikation für eine Reoperation nach postoperativer Diagnose eines T1a Gallenblasenkarzinoms.