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Indikationen für ambulante und kurzzeitstationäre Varizenchirurgie- Entscheidungsfindung und Organisationsablauf
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Veröffentlicht: | 2. Mai 2006 |
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Gliederung
Text
Einleitung: Seit dem Inkraftreten des Vertrages " Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus " nach § 115b Absatz 1 Sozialgesetzbuch V am 1.Januar 2004 ist die Chirurgie der primären Varicosis eine mehrheitlich ambulant durchzuführende Chirurgie.Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmetatbeständen, welche die kurzzeitstationäre Behandlung erfordern bzw. ermöglichen.
Material und Methoden: Zum 1. Januar 2004 haben wir die Selektion unserer Patienten mit primärer Varicosis streng nach den geforderten Kriterien des Vertrages vorgenommen und die ambulant zu operierenden Patienten in einem speziellen ambulanten Operationszentrum versorgt.Trotzdem blieb ein großer Anteil an stationär zu behandelnden Patienten.
Ergebnisse: Dieser Vortrag möchte die allgemeinen individuellen sowie die morbiditäts- und diagnosebedingten Tatbestände aufzeigen und die Entscheidungsfindung ambulant oder stationär anhand des eigenen Vorgehens und der Erfahrung an mehreren hundert Patienten erläutern.Danach wird der Organisationsablauf präoperativ, am OP-Tag und postoperativ geschildert.Anschließend werden anhand der Korrespondenz mit dem MDK einige Beispiele genannt wie eine angezweifelte stationäre Behandlung aufgrund korrekter Dokumentation begründet werden kann.
Schlussfolgerung: Die Entscheidungsfindung und Indikation für eine ambulante oder stationäre operative Behandlung der primären Varicosis ist differenziert individuell zu treffen und exakt zu dokumentieren. Dieser Prozess der Entscheidungsfindung und seine Durchführung werden hier aufgezeigt und begründet.