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121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

27. bis 30.04.2004, Berlin

Unter DRG-Bedingungen sind Ärzte durch ihre Steuerung des Ressourceneinsatzes ein relevanter ökonomischer Faktor für die Klinik

Vortrag

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  • presenting/speaker Andreas Schmidt-Matthiesen - Klinik für Allgemein- und Gefäßchirurgie, J. W. Goethe-Universität Frankfurt
  • J. Schellmann - Klinik für Allgemein- und Gefäßchirurgie, J. W. Goethe-Universität Frankfurt

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie. 121. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie. Berlin, 27.-30.04.2004. Düsseldorf, Köln: German Medical Science; 2004. Doc04dgch0838

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/meetings/dgch2004/04dgch143.shtml

Veröffentlicht: 7. Oktober 2004

© 2004 Schmidt-Matthiesen et al.
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Gliederung

Text

Einleitung

Unter den sich wandelnden Rahmenbedingungen gewinnt die ökonomische Verantwortung ärztlichen Handelns an Bedeutung, weil das wirtschaftliche Ergebnis eines Behandlungsfalls bei fixem DRG-Erlös nur über die Kostensteuerung beeinflußbar ist. Am Beispiel des Antibiotikaeinsatzes in der Chirurgie wurden die ökonomischen Implikationen ärztlichen Verordnungsverhaltens untersucht.

Material und Methoden

Auf zwei visceralchirurgischen Normalstationen mit insgesamt 50 Betten wurden prospektiv 8 Monate sämtliche 1.168 Patienten auf Antibiotikaeinsatz überprüft. In einer mehrmonatigen Vorphase war ein Fragenkatalog erstellt, in einer Pilotphase getestet und revidiert worden. Die Datenerhebung erfolgte zur Vermeidung eines Bias nicht durch Kliniksangehörige. Registriert wurden alle Antibiotikagaben (293 Verordnungs-Episoden) außerhalb der perioperativen Prophylaxe. Anhand der Kriterien der Surgical Infection Society wurde die Antibiotikagabe als angemessen bzw. unangemessen klassifiziert, ferner wurden kostengünstigere Applikations- bzw. Dosiermodelle analysiert, wobei nur hausintern eingesetzte Präparate Berücksichtigung fanden. Die Kosten wurden anhand der tatsächlichen Beschaffungs- und Personalkosten (Arztstunde durchschnittlich EUR 40,14, Pflegestunde durchschnittlich EUR 25,96), einer Pauschale für Verbrauchsmaterial und Entsorgung bei i.v. Applikation (EUR 0,87) und einem Zeitaufwand von einer bzw. 5 Minuten pro peroraler bzw. i.v.-Applikation für den Arzt und 2 bzw. 10 Minuten für die Pflegekraft berechnet.

Ergebnisse

Die Antibiotikaverordnungen repräsentierten ein Gesamtkostenvolumen von EUR 110.559,96. Der Zeitaufwand für das Personal entspricht hochgerechnet auf ein Jahr fast einer Pflege- und einer halben Arztstelle. Über 50% der aufgewandten Arbeitszeit entfiel auf inadäquate Verordnungen. EUR 47.540,25 entfielen auf inadäquate Therapien. Ursache war oft die unreflektierte Gabe hochpotenter, kostenintensiver Präparate und die postoperative Fortführung der Antibiotikaprophylaxe ohne jede Evidenz. Auf jede angemessene kamen rechnerisch 1,32 inadäquate, d.h. vermeidbare Antibiotikagaben. . Ungenutzt blieb ein weiteres Kostensenkungspotential von EUR 21.340,23 durch perorale oder Sequenztherapie sowie gezielte Substanz- oder Dosiswahl bei identischer Wirksamkeit.

Schlussfolgerung

Es konnte die hohe ökonomische Bedeutung ärztlichen Verordnungsverhaltens für die Klinik am Beispiel des Umgangs mit Antibiotika dargestellt werden. Unter DRG-Bedingungen lassen sich überdimensionale Kosten nicht mehr über die Verweildauer kompensieren, sie generieren irreversible Verluste. Der Einsatz kostenintensiver, nicht gesondert mit den Kostenträgern abrechenbarer Therapien sollte einer dauerhaften Überprüfung und kliniksinternen Regeln unterliegen.