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Legal, aber fatal?! Eine Reaktion auf die Cannabis-Präventionskampagne des BMG
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Veröffentlicht: | 23. September 2024 |
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Hintergrund: Bubatz ist legal! Das Cannabisgesetz zur Teillegalisierung ist am 01.04.2024 in Kraft getreten. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verspricht sich dadurch u. a. einen verbesserten Gesundheitsschutz, v. a. für Jugendliche. Hierbei will das Ministerium auf Prävention und Aufklärung setzen und hat bereits die Plakatkampagne „Legal, aber …“ ins Leben gerufen. Mit knalliger Farbe, hipper Jugendsprache und Anglizismen versucht das BMG, Jugendliche und junge Erwachsene auf Gesundheitsrisiken des Cannabiskonsums aufmerksam zu machen. Während Karl Lauterbach die Plakate weiter verteidigt, bezeichnen Fachleute die Kampagne als Werbung fürs Kiffen.
Fragestellung/Diskussionspunkt: Gut gemacht oder nur gut gemeint? Tragen die Plakate zur Aufklärung bei oder fördern sie sogar noch den Konsum bei Jugendlichen?
Inhalt: Auf Grundlage von Qualitätskriterien und Empfehlungen für die Gestaltung von Gesundheitsförderungs- und Präventionskampagnen werden die Plakate des BMG beurteilt und diskutiert. Hierbei werden u. a. Aspekte wie Design, Sprache und Message herangezogen. Weiter werden Umfrageergebnisse über die Wirkung der Plakate auf Medizinstudierende sowie Meinungen von Expert:innen aus verschiedenen Perspektiven präsentiert. Darauf aufbauend werden weiterführende Vorschläge für die Gestaltung einer wirkungsvollen Kampagne gegeben.
Take Home Message für die Praxis: „Legal, aber lost“ startet die Regierung das gesundheitspolitische Experiment „Cannabislegalisierung“. Mit den „Legal, Aber…“-Plakaten greift das BMG berauschend daneben und verfehlt seine Ziele. Wenn schon legal, dann aber bitte mit wirkungsvollen Präventionsstrategien und gute Rahmenbedingungen.