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Überlegungen für Empfehlungen zur Verschreibung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs)
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Veröffentlicht: | 15. September 2022 |
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Hintergrund: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind seit Oktober 2020 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen worden und können seitdem Patient:innen verordnet werden. Neben anderen gibt der aktuelle „DiGA-Report 2022“ der Techniker Krankenkasse erste Einblicke in die Verschreibung von DiGAs. Dieser Report zeigt auf, dass DiGAs bisher ein Nischendasein fristen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Auf Seiten der Patient:innen können als mögliche Gründe die Unkenntnis über die Existenz von DiGAs, das mangelnde Vertrauen in den Datenschutz dieser Anwendungen oder das mangelnde Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zur Nutzung einer DiGA angeführt werden. Die ärtzliche Perspektive ist noch weitestgehend unbeleuchtet.
Fragestellung: Welche Aspekte sind vor der Empfehlung und Verschreibung einer Digitalen Gesundheitsanwendung unabhängig der rein medizinischen Indikation zu prüfen?
Diskussionspunkt: Aktuell werden DiGAs vielfach auf die Initiative von Betroffenen hin verschrieben. Langfristig ist jedoch zu erwarten, dass auch Hausärzt:innen DiGAs im Rahmen der regulären Versorgung vorschlagen und empfehlen, um das volle Potential dieser neuen Versorgungsform auszuschöpfen. Mit Blick auf diesen Perspektivwechsel gilt es grundlegende Überlegungen anzustellen, wie Praxisteams effizient und zielsicher die Eignung von Patient:innen zur Nutzung einer DiGA einschätzen können. Neben der rein medizinischen Notwendigkeit und passenden Indikation gilt es weitere Fragen zu klären. Diese Fragen umfassen beispielsweise die Frage der Akzeptanz einer DiGA durch Behandelte, die Klärung der Erfüllung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung einer DiGA und die Fähigkeiten und Kompetenzen zur Nutzung einer DiGA durch Patient:innen. Im Rahmen der Diskussion sollen niedrigschwellige und effektive Vorgehensweisen ermittelt werden, wie die Eignung von Patient:innen zur adäquaten Nutzung von DiGAs sichergestellt werden kann, um eine entsprechende Empfehlung und Verordnung vorzubereiten.