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56. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

15. - 17.09.2022, Greifswald

Digitalisierung in der ambulanten Versorgung aus Sicht eines Hausarztes und Forschers in vier Thesen

Meeting Abstract

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  • presenting/speaker Johannes Hauswaldt - Universitätsmedizin Göttingen, Institut für Allgemeinmedizin, Göttingen, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. 56. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Greifswald, 15.-17.09.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. DocV-06-01

doi: 10.3205/22degam031, urn:nbn:de:0183-22degam0317

Veröffentlicht: 15. September 2022

© 2022 Hauswaldt.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen findet statt, ist jedoch bisher ein Misserfolg und im gegenwärtigen Ergebnis unbefriedigend, so auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2021) „Digitalisierung für Gesundheit – Ziele und Rahmenbedingungen eines dynamisch lernenden Gesundheitssystems“.

Fragestellung: Welche Gründe lassen sich dafür finden, dass im internationalen Vergleich die bisherige Digitalisierung des ambulanten Versorgungsbereichs ungenügend ist?

Welche Lösungen sind zum Zwecke des Patientenwohls, für die medizinisch Professionellen und für eine sekundäre Datennutzung erforderlich und unabdingbar?

Methoden: Literaturrecherche. Ad-hoc-Befragung.

Ergebnisse: Aus Sicht eines betroffenen Bürgers, Hausarztes und Forschers werden vier Thesen ausgeführt:

These 1 Digitalisierung im Gesundheitswesen wird sein

These 2 Digitalisierung in der ambulanten Versorgung in Deutschland: bisher ein Misserfolg

These 3 Playdoyer für Innehalten und Neustart für eine TI 3.0

3-1 Verfügungsgewalt über Gesundheitsdaten beim Betroffenen, verteilte Datenspeicherung

3-2 Starke politische Führung, die Verantwortung übernimmt und europäisch zusammenarbeitet, mit effektiver Strategie und koordinierender nationaler Institution

3-3 Schritt für Schritt, ausreichende Praxiserprobung, ergebnisoffene Umsetzung, Nachweis des Nutzens und der Zielerfüllung

3-4 Akzeptanz erhöhen, Nutzer einbinden und beteiligen

3-5 Europäischen Rechtsrahmen für Datennutzung (‚Opt-In‘) beibehalten und gezielt ausgestalten

These 4 Wissenschaftlichen Datennutzung ist möglich

Diskussion: Auf dem Weg der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind Anwenderbeteiligung und Nutzerperspektive sowie einvernehmliche Zielbestimmung und der Nutzennachweis verloren gegangen: fehlendes Change management. Vorhandene informationstechnologische Möglichkeiten erlauben dezentrale Datenspeicherung (distributed ledger technology) und ihre transparente, kontrollierte und sichere Verknüpfung zum Zwecke des Patientenwohls.

„Digitalisierung ist kein Selbstzweck, aber ein sehr mächtiges Werkzeug“, ein Nutzen muss nachgewiesen werden.

„Es ist unethisch, vorhandene Daten nicht bestmöglich für Diagnostik und Therapie zu nutzen“, der vorhandene Rechtsrahmen ist ausreichend.

Das Dilemma zwischen informationeller Selbstbestimmung und Gesundheitsdatennutzung im Einzel- sowie Gemeinwohlinteresse muss öffentlich breit adressiert und durch einvernehmliche technische, organisatorische, regulative und gesetzgeberische Lösungen „versöhnt“ werden.

Take Home Message für die Praxis

  • Digitalisierungszweck ‚Patientenwohl‘
  • Datenverfügbarkeit beim Betroffenen, verteilte Datenspeicherung
  • Politische Führung
  • Change management, Nutzennachweis
  • Akzeptanzerhöhung, Nutzereinbindung
  • DSGVO ausreichend