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55. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

Lübeck, 16. - 18.09.2021

Stellungnahmen zur neuen Versorgungsform ‚besonders qualifizierte und koordinierte palliativmedizinische Versorgung‘ – eine Dokumentenanalyse

Meeting Abstract

  • presenting/speaker Rojda Ülgüt - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin, Hannover, Deutschland
  • Katharina van Baal - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin, Hannover, Deutschland
  • Nilab Kamandi - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin, Hannover, Deutschland
  • Lorinna Köpping - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin, Hannover, Deutschland
  • Nils Schneider - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin, Hannover, Deutschland
  • Stephanie Stiel - Medizinische Hochschule Hannover, Institut für Allgemeinmedizin, Hannover, Deutschland

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. 55. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Lübeck, 16.-18.09.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. DocV-04-02

doi: 10.3205/21degam018, urn:nbn:de:0183-21degam0184

Veröffentlicht: 17. September 2021

© 2021 Ülgüt et al.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Mit der Einführung der ‚besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung‘ (BQKPMV) zielte der Gesetzgeber auf eine Versorgungsform ab, die zwischen allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung zu verorten ist. Unter Fachvertreter*innen und Versorger*innen löste dies ein reges Echo aus.

Fragestellung: Wie wird die Vereinbarung nach § 87 Abs. 1b SGB V (BQKPMV) von Versorger*innen wahrgenommen und welche Kritik wird im Rahmen der Versorgungsrealität geäußert?

Methoden: Diese Studie ist Teil des Projektes ‚Polite‘ (G-BA Förderkennzeichen: 01VSF20028). Im März/April 2021 wurden öffentlich (online) publizierte, frei verfügbare Stellungnahmen recherchiert, die sowohl die BQKPMV-Vereinbarung als auch die Implementierung der Versorgungsform basierend auf ersten Praxiserfahrungen kommentieren. Der Vergleich der Stellungnahmen mit der Vereinbarung zur BQKPMV erfolgte mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse.

Ergebnisse: Es wurden acht Stellungnahmen von Fachvertreter*innen und Versorger*innen der Palliativversorgung einbezogen. Zur Teilnahme an der BQKPMV müssen Hausärzt*innen u.a. eine zweiwöchige Hospitation in der Palliativversorgung und eine 40-stündige Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin nachweisen. An dieser Voraussetzung wird Kritik geübt, weil die Kurs-Inhalte größtenteils bereits in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin enthalten seien. Für viele Hausärzt*innen sei es zudem nicht möglich, während des laufenden Praxisbetriebes eine Hospitation zu absolvieren. Die Anforderung der Sicherstellung der palliativmedizinischen Versorgung zu sprechstundenfreien Zeiten und an Wochenenden und Feiertagen im Zuge der BQKPMV wird als große Herausforderung formuliert. Bezweifelt wird, ob die vorgesehenen Aufgaben der BQKPMV für Hausärzt*innen organisatorisch und zeitlich im Praxisalltag zu bewältigen sind.

Diskussion: Die Erhebung praxisnaher Erfahrungen von Hausärzt*innen wird wesentlich dazu beitragen, Empfehlungen für die Optimierung der BQKPMV zu entwickeln. Inwiefern die BQKPMV von Hausärzt*innen in Niedersachsen angeboten wird und welche Praxiserfahrungen damit bestehen, wird im Verlauf des Projektes Polite in einer Befragung von Hausärzt*innen erfasst.

Take Home Message für die Praxis: Die Analyse zeigt, dass formale Barrieren einer Implementierung der BQKPMV im hausärztlichen Praxisalltag entgegenstehen können.