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52. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

13.09. - 15.09.2018, Innsbruck, Österreich

Über Möglichkeiten zur Reduktion von Warnhinweisen bei der elektronischen Medikamentenverschreibung

Meeting Abstract

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  • W. B. Lindemann - Cabinet de médecine générale, Blaesheim, Frankreich

52. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Innsbruck, Österreich, 13.-15.09.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc18degam074

doi: 10.3205/18degam074, urn:nbn:de:0183-18degam0744

Veröffentlicht: 10. September 2018

© 2018 Lindemann.
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Gliederung

Text

Hintergrund: Eine Aufgabe von Arztpraxissoftware ist Entscheidungsunterstützung während der Medikamentenverschreibung mittels Warnhinweisen wegen Vorerkrankungen, Allergien oder Arzneimittelwechselwirkungen.

Fragestellung: Sind automatische Warnhinweise bei der Verschreibung brauchbar und falls nötig wie verbesserbar?

Methoden: Jeweils für Dauermedikation und interkurrierende Therapien ermittele ich, wie viele Warnhinweise welcher Art angezeigt werden und welche vermeidbar wären.

Ergebnisse: Die bisher analysierten 88 Dauer- und 26 interkurrierenden Medikationen betrafen 548 verschriebene Medikamente. Diese zeigten im Verschreibungsfenster als Symbole bei hoher Warnschwelle 376 Warnhinweise, 431 bei mittlerer- und 585 bei niedriger Warnschwelle. Näheres findet sich dann in einem eigenen Fenster der Praxissoftware: Insgesamt 1.817 Warnhinweise, von denen mir 417 unvermeidlich erschienen. 246 waren Dubletten. 735 wären vermeidbar bei Berücksichtigung von Alter, Blutdruck, Herzfrequenz, Nierenfunktion, Blutzucker und HbA1c-, INR- und TSH-Werten oder einer schützenden Comedikation, Einnahmeart und -zeitpunkt oder ohne erkennbaren Grund. 250 Mal war die Warnung „unzureichende Medikamenteninformation“. Die Warnhinweise sind zu einem relevanten Anteil grotesk falsch: Die Verschreibung einer 3-Monatspackung einer Kontrazeption löst „höchstzulässige Verschreibungsdauer 3 Wochen“ aus. Verschreibung von Statinen auch bei über fünfundsechzigjährigen Frauen „kontraindiziert (da) im gebärfähigen Alter“. Coverschreibung eines Bendodiazepins und eines Nitratsprays, das Milligramm-Mengen Alkohol enthält, löst „Kontraindikation wegen Interaktion zentralnervös wirksamer Substanzen“ aus. Bis zum Kongress werde ich insgesamt etwa 180 Dauer- und >150 interkurrierende Medikationen analysieren.

Diskussion: Ich kenne keine vergleichbare Arbeit in der Allgemeinmedizin. Ich bin zwar kein Pharmakologe, aber die Risikoabschätzung bei der Verschreibung ist Teil allgemeinmedizinischer Praxis. Die Qualität automatischer Warnhinweise ist mangelhaft aber relativ einfach verbesserbar.

Take Home Message für die Praxis: Automatische Warnhinweise während der Verschreibung sind sehr verbesserungsbedürftig und sehr verbesserungsfähig.