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Primärpräventive Weiterentwicklung der Gesundheitsuntersuchung– welches Verständnis haben Hausärzte von Prävention und der gesetzlichen Neuregelung?
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Veröffentlicht: | 19. September 2016 |
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Hintergrund: Das neue Präventionsgesetz (PrävG) sieht eine Weiterentwicklung der bisher schwerpunkthaft sekundärpräventiven Gesundheitsuntersuchung (GU) auf die Erfassung allgemeiner gesundheitlicher Risiken und Belastungen der Patienten (Primärprävention) vor. Diese neue GU soll mit einer präventionsorientierten gesundheitlichen Beratung abschließen und ggf. in eine schriftliche Präventionsempfehlung für Gesundheitskurse münden.
Fragestellung: Welches Verständnis haben Hausärzte von Prävention, wie verstehen sie die geplante Weiterentwicklung der GU und welche Rahmenbedingungen könnten Barrieren für die Umsetzung darstellen?
Methoden: Es wurden 11 semistrukturierte Interviews mit Hausärzten unterschiedlichen Alters, Geschlechts, sozioökonomischer Zusammensetzung des Einzugsgebietes und aus verschiedenen Regionen Deutschlands durchgeführt. Die Interviews wurden vollständig transkribiert und mittels thematischer Analyse nach Braun und Clarke ausgewertet.
Ergebnisse: Prävention wird als wichtige Kernaktivität hausärztlichen Handelns gesehen und hauptsächlich als Sekundärprävention verstanden und praktiziert. Die gesetzliche Neuregelung wird prinzipiell begrüßt. Theoretische Grundlagen der Gesundheitspsychologie und Methoden zur Verhaltensberatung kommen selten zur Anwendung. Soziale Einflüsse auf das Gesundheitsverhalten werden als schwer beeinflussbar durch die ärztliche Beratung angesehen. Als strukturelle Barrieren für die Neugestaltung der GU wurden der einmalige Kontakt ohne vorgesehene Folgetermine, bürokratischer Zusatzaufwand und begrenzte Ressourcen für zusätzliche Patientenkontakte genannt. Unklarheiten bestehen gegenüber der Konsequenz der Präventionsempfehlung.
Diskussion: Die Weiterentwicklung der GU wird prinzipiell von Hausärzten unterstützt. Allerdings sind die gegenwärtige Praxis und das Verständnis von Prävention schwerpunktmäßig sekundärpräventiv orientiert. Barrieren für die Umsetzung der Neuregelung könnten in wenig bekannten theoretischen und methodischen Grundlagen der Primärprävention, fehlenden Rahmenbedingungen für eine zeitaufwändigere längere Betreuung von Verhaltensänderungen und in begrenzten zeitlichen und organisatorischen Ressourcen bestehen. Eine zielgerichtete Präventionsempfehlung würde eine übersichtliche Angebotsstruktur an Gesundheitskursen erfordern.