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50. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin

Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

29.09. - 01.10.2016, Frankfurt am Main

Arzthaftpflicht – Rechtsgrundlagen, Ursachen und Vermeidung iatrogener Schäden

Meeting Abstract

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  • author K. Jork - Goethe-Universität Frankfurt a.Main, Allgemeinmedizin, Frankfurt
  • author P. Weidinger - Deutsche Ärzteversicherung, Frankfurt

50. Kongress für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Frankfurt am Main, 29.09.-01.10.2016. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2016. Doc16degam251

doi: 10.3205/16degam251, urn:nbn:de:0183-16degam2516

Veröffentlicht: 19. September 2016

© 2016 Jork et al.
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Gliederung

Text

Über Anlässe für Arzthaftpflicht-Klagen aus Sicht des Gutachters

Prof. Dr. med. Klaus Jork, Frankfurt am Main

Von Schlichtungsstellen der Landesärztekammern oder Landesgerichten sind die Anlässe für Arzthaftpflichtfragen vielfältig. Trotzdem zeichnen sich Schwerpunkte ab, bei denen eine Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht oder ein Behandlungsfehler erkannt werden muss. Besondere Sorgfalt ist bei der Dokumentation geboten, aber auch im Notdienst und beim Arbeitsauftrag zur Koordinations- und Integrationsfunktion der Allgemeinmedizin. Vorbefunde anderer Kollegen sollten nicht ungeprüft übernommen werden. Angehörige alter Patienten neigen zu Klagen, wenn sie der Ansicht sind, dass bei multimorbiden Angehörigen die Sorgfaltspflicht, nicht ausreichend nachgekommen worden ist. Wiederholt wird auch Klage erhoben, wenn differentialdiagnostisch an seltene Formen zerebraler Durchblutungsstörung, wie das Wallenberg-Syndrom, nicht gedacht worden ist. Bei Klagen von privatversicherten Patienten gegenüber ihren Versicherungsträgern sind unnötige und unwirtschaftliche Leistungsabrechnungen nicht selten Streitgegenstand.

Iatrogene Schäden aus Sicht des Haftpflichtversicherers

Rechtsanwalt Patrick Weidinger

Aufgrund der Meldeobliegenheit sehen Haftpflichtversicherer mehr Fälle als Gutachter-/Schlichtungsstellen und als Gerichte zusammen. Das Fachgebiet der Allgemeinmedizin spiegelt -als in der Regel erster Ansprechpartner des Patienten- sämtliche Facetten ärztlicher Haftung und alle Größenordnungen des Schadenersatzes. Heute können fast alle Schadenfälle unter die Vorschriften des seit 2013 geltenden Patientenrechtegesetzes subsumiert werden. Insbesondere betrifft dies Themen wie den ärztlichen Standard, die Patientenaufklärung, die Dokumentation und die Beweislastumkehr. An Beispielen des verkannten Herzinfarktes lassen sich die Grundregeln verdeutlichen. Zum persönlichen Risikomanagement gehören auch angemessene Interaktionen in der Arzt-Patienten-Beziehung und in Konflikt- und Anspruchssituationen.

Zielgruppe: Alle Ärzte in Berufsausübung

Didaktische Methode: Vorträge, z. T. mit Power-Point-Präsentation unterstützt

Ziele: Vermittlung der Grundregeln der Arzthaftung und typischer Haftungsrisiken, Sensibilisierung für Schadenpotentiale, Verhalten im Schadenfall