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Ausleitende Verfahren und Anwendungsfehler in der Allgemeinpraxis
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Veröffentlicht: | 19. September 2016 |
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Text
Hintergrund: Bei der Anwendung von NHV/CAM-Verfahren in der Allgemeinpraxis spielen ausleitende Verfahren (aV) wie Diurese, Schröpfen, Blutegel, Abführmaßnahmen und Fasten wieder eine gewisse Rolle, selten der Aderlass. AV entstammen ursprünglich der Humoralmedizin.
Fragestellung: Welche Fehler sollen bei Anwendung von aV in der Allgemeinpraxis vermieden werden?
Methoden: Wir führten eine systematische Literaturrecherche mit den Stichworten der o.g. Verfahren durch und exzerpieren die gefundenen Ergebnisse im Hinblick auf mögliche Fehler bei Anwendung in der Allgemeinpraxis.
Ergebnisse: 1. Wasserdiurese, z.B. mit Harntee beim unkomplizierten HWJ, darf nicht zur Volumenüberlastung führen. Sie muss gegen eine Antibiose abgewogen werden. 2. Schröpfen, z.B. bei akuter Lumbago, sollten nicht länger als ca. 10 min. je Anwendung durchgeführt werden - auf passagere kutane Blutergüsse ist zuvor hinzuweisen. 3. Blutegel benötigen 1-2 Stunden Einwirkzeit über dem arthrotischen Gelenk. Sehr selten kommt es danach zu allergischen Lokal-Reaktionen oder Infektionen. Nachblutungen sind obligat. 4. Abführmaßnahmen folgen modernen Erkenntnissen je nach verwendetem Laxans. 5. Fastenkuren sind ärztlich zu betreuen - während des Fastens erfolgen Gaben von Glaubersalz/Natriumsulfat und gelegentlich Einläufe. Patienten müssen geeignet sein und mental vorbereitet werden. 6. Aderlässe werden heute unter neuzeitlichen Kautelen und Indikationen durchgeführt (Eisenspeicherkrankheit, Polycythämia vera, Blutspende).
Diskussion: AV erweitern das therapeutische naturheilkundliche Spektrum, sollen aber stets gegen neuzeitliche Verfahren und gegen UAW abgewogen werden. Die medivalen Vorstellungen der Humoralmedizin sind weitestgehend überholt. Sie sollten nicht mehr als Anwendungsgrundlage dienen.