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38. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2020)

15.01. - 18.01.2020, Zell am See, Österreich

Ethische Fallbesprechungen versus Therapieentscheidung

Meeting Abstract

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  • Martin Auweiler - BG Klinikum Hamburg, Hamburg, Germany

Deutschsprachige Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung. 38. Jahrestagung der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Verbrennungsbehandlung (DAV 2020). Zell am See, Österreich, 15.-18.01.2020. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2020. Doc6.01

doi: 10.3205/20dav039, urn:nbn:de:0183-20dav0391

Veröffentlicht: 13. Januar 2020

© 2020 Auweiler.
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Gliederung

Text

Ethikberater im Gesundheitswesen oder Moderatoren ethischer Fallbesprechung sind qualifiziert, eigenständig und eigenverantwortlich, ethische Fallbesprechungen in Einrichtung des Gesundheitswesens durchzuführen.

Sie sollten in der Lage sein, ein ethisches Problem zu erkennen und zu reflektieren, den Prozess der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Ethik-Fallberatung zu moderieren und praktische Hilfestellung bei der Lösung eines ethischen Problems zu geben.

Sie sind befähigt den Bedarf und die Bedeutung für die Organisation, in der sie tätig sind, zu erkennen und an der Weiterentwicklung geeigneter Strukturen (wie z.B. regelmäßige Ethikfortbildungen, Ethikarbeitsgruppen, Ethikkomitee, Ethikkommission) mit zu wirken.

Wer entscheidet im Schockraum, bei der Versorgung eines Schwerbrandverletzten wann es eventuell zu einer Therapiebegrenzung, Therapiezieländerung kommt?!

Es gibt eindeutige Diagnosen die den Entscheidern und somit Verantwortlichen einen Therapieabbruch erlauben. Wird dieses mit allen Beteiligten offen und ausreichend kommuniziert und wird sich für die Entscheidungsfindung auch ausreichen Zeit genommen?

Das Gespräch zur Entscheidungsfindung muss innerhalb des interprofessionellen Teams stattfinden, was dann ja vor Ort ist. Zu diesem Zeitpunkt ist ein Moderator für ethische Fallbesprechung nicht nötig!

Die Möglichkeit über/mit einem Patienten im Verlauf der Therapie eine ethische Fallbesprechung einzuberufen, sollte auf jeden Fall möglich sein!

Auch die Möglichkeit einer retrospektiven Fallbesprechung sollte immer möglich sein!

Eine moderierte Kommunikation bei manchmal schwieriger ethischer Fragestellung ist dringend empfehlenswert und hilft uns allen, gemeinsam einen Weg zu gehen.

Wir sind es den Patienten und uns schuldig!