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Verbrennung und Hämophilie A – eine seltene besondere intermedizinische Herausforderung
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Veröffentlicht: | 9. März 2015 |
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Hintergrund: Die Hämophilie A bei Verbrennungspatienten ist eine Rarität. In der Literatur gibt es nur sehr wenige Fallvorstellungen.
Wir stellen einen Patienten mit Hämophilie A vor, der in unserem Zentrum für Schwerbrandverletzte aufgrund ausgedehnter Verbrennungen behandelt wurde.
Fallbeispiel: Ein 62-jähriger Mann mit Hämophilie A erlitt tief zweit- bis drittgradige Verbrennungswunden von ca. 28% Körperoberfläche. Der ABSI score betrug 11. An weitere Nebendiagnosen bestanden chronische Hepatitis C, chronische Niereninsuffizienz, arterielle Hypertonie mit hypertensiver Herzerkrankung, Kachexie sowie Opioidabusus bei chronischem Schmerzsyndrom nach Wirbelsäulenfrakturen.
Vor dem ersten operativen Eingriff wurde in Zusammenarbeit mit der Gerinnungsambulanz ein Substitutionsplan mit Faktor VIII erstellt. Unter der entsprechenden Substitution sowie Tranfusion mit Erythrozytenkonzentraten wurde der Patient insgesamt sieben Mal operiert. Hierbei wurden die großflächigen Verbrennungswunden in mehreren Schritten nekrektomiert und mit Spalthaut bzw. mit Vollhaut gedeckt.
Resultate: Während des stationären Aufenthaltes kam es zu keiner Blutungskomplikation. Der Patient wurde nach 68 Tagen mit geschlossenen Wunden in eine Rehabilitationsklinik verlegt. Die Kosten für die Faktorensubstitution wurden von der Krankenkasse als Sonderentgelt separat vergütet.
Schlussfolgerungen: Die Besonderheit bei der Behandlung der Hämophiliepatienten mit tiefdermalen Verbrennungen besteht darin, dass sowohl an den nekrektomierten Hautarealen sowie an den Spalthautentnahmestellen ein kontinuierliches Blutungsrisiko über einen langen Zeitraum besteht.
Durch den medizinischen Fortschritt stehen heutzutage rekombinante Präparate zur Verfügung, die mehrfaches operatives Vorgehen trotz des rezidivierenden erhöhten Blutungsrisikos ermöglichen. Dieses Management erfordert eine enge Kooperation mit einer Gerinnungsambulanz.
Die zusätzlich hohen Kosten (6-stellig in unserem Fallbeispiel), können durch Sonderentgelte vergütet werden und müssen bei den Krankenkassen geltend gemacht werden.
Der Vergleich mit der Literatur macht den demographischen Wandel und den medizinischen Fortschritt deutlich, insbesondere wenn es sich wie in unserem Fall um einen multimorbiden Patienten handelt.