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Bochumer Inklusionsstudie im Kontext Schule, Fokus Kooperationen (BISS-K)
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Veröffentlicht: | 3. Mai 2024 |
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Hintergrund/Fragestellung: Nach Art. 24 UN-BRK haben alle Kinder das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Bildungsangebot in allen Schulformen [1]. Deutschland hat sich als Vertragsstaat dazu verpflichtet, ein inklusives Schulsystem umzusetzen. Der Umsetzungsprozess der UN-BRK wird in den Bundesländern unterschiedlich ambitioniert durchgeführt. So weist das Deutsche Institut für Menschenrechte daraufhin, dass in einigen Bundesländern der Prozess stagniert, auch in NRW [2]. Die Exklusionsquote in der schulischen Bildung lag bundesweit 2008 bei 4,9% und 2020 bei 4,4% [3]. In den Bochumer Schulen wurden seit der Ratifizierung der UN-BRK Bemühungen zur Umsetzung der Inklusion unternommen; u.a. wurden Kooperationsvereinbarungen mit Stakeholdern aus der Jugendhilfe (JH) und dem Gesundheitswesen getroffen. Im Rahmen der Bochumer Inklusionsstudie im Kontext Schule sollen die Unterstützungsangebote (UA) hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Gelingen schulischer Inklusion untersucht werden. Darunter fallen auch UA, die von der JH finanziert werden; insbesondere auch die von der Inklusionspauschale finanzierten Heilerziehungspfleger*innen, die als Besonderheit das schulische Bildungsangebot unterstützen. Die UA sollen hinsichtlich der Kenntnisnahme, Inanspruchnahme und Zufriedenheit aus Sicht der Eltern (E), Schüler*innen (S), Lehrkräfte (LK), Schulleitungen (SL) und Fachkräfte (FK) evaluiert werden.
Methodisches Vorgehen: E, S, LK, SL und FK können im Rahmen einer Online-Befragung Items zu der Kenntnisnahme, Inanspruchnahme und Zufriedenheit der schulischen und außerschulischen UA bearbeiten. Zusätzlich sind Fokusgruppendiskussionen mit S und den FK aus den UA zu ausgewählten Themen geplant. Die Durchführung der Online-Befragung ist für Oktober 2023 und die der Fokusgruppendiskussionen für November 2023 geplant.
Literatur
- 1.
- Artikel 24 UN-Behinderrechtskonvention (UN-BRK) – Bildung. [aufgerufen am 08.05.2023]. Verfügbar unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/bildung
- 2.
- Deutsches Institut für Menschenrechte. Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2021 – Juni 2022. Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Abs. 5 DIMRG. Berlin; 2022.
- 3.
- Deutsches Institut für Menschenrechte. Exklusion in der schulischen Bildung. Die Entwicklung der Exklusionsquote in der schulischen Bildung von 2008 bis 2020. 2022 [aufgerufen am 08.05.2023]. Verfügbar unter: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/bildung