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GMS German Medical Science — an Interdisciplinary Journal

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF)

ISSN 1612-3174

Ergebnisse einer Umfrage zu angewandten Qualitätsstandards in nicht-interventionellen Studien unter den Mitgliedsunternehmen des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland

Originalarbeit

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GMS Ger Med Sci 2010;8:Doc29

doi: 10.3205/000118, urn:nbn:de:0183-0001188

Dieses ist die deutsche Version des Artikels.
Die englische Version finden Sie unter: http://www.egms.de/en/journals/gms/2010-8/000118.shtml

Eingereicht: 15. September 2010
Überarbeitet: 6. Oktober 2010
Veröffentlicht: 27. Oktober 2010

© 2010 Hahn et al.
Dieser Artikel ist ein Open Access-Artikel und steht unter den Creative Commons Lizenzbedingungen (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.de). Er darf vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden, vorausgesetzt dass Autor und Quelle genannt werden.


Zusammenfassung

Epidemiologische Studien sind nach der Erlangung der behördlichen Zulassung für ein neues Arzneimittel anerkannte, medizinisch wissenschaftliche Untersuchungsmethoden, die dem zusätzlichen Erkenntnisgewinn bei der routinemäßigen Anwendung des Medikamentes im klinischen Alltag dienen. Die Durchführung solcher Untersuchungen erfolgt gemäß den Empfehlungen der internationalen wie nationalen Fachgesellschaften, den Empfehlungen der Bundesoberbehörden in Deutschland sowie den Empfehlungen der Verbände der pharmazeutischen Industrie.

In zwei Umfragen unter den Mitgliedsunternehmen des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen wurde der Stand der Umsetzung der Inhalte dieser Empfehlungen in den Jahren 2008 und 2010 untersucht und die Ergebnisse miteinander verglichen.

Es konnte gezeigt werden, dass diese Vorgaben erfolgreich umgesetzt und bei der Durchführung nicht-interventioneller Studien in Deutschland umfänglich berücksichtigt werden.

Diese Empfehlungen definieren einen Qualitätsstandard, der ein hohes Maß an Vertrauen in die Validität der erhobenen Daten und die Ergebnisse aus diesen Untersuchungen rechtfertigt.

Schlüsselwörter: nicht-interventionelle Studien, Anwendungsbeobachtungen, Qualitätssicherung, qualitätssichernde Maßnahmen


Einführung

In der Diskussion über die Wirksamkeit und Sicherheit von innovativen Arzneimitteln kommt der Gewinnung von zusätzlichem wissenschaftlichem Erkenntnismaterial nach der behördlichen Zulassung eines Medikamentes eine immer größere Bedeutung bei der umfassenden Beurteilung einer neuen therapeutischen Option zu.

Die Wirksamkeit, neben Verträglichkeit und Sicherheit, eines Arzneimittels belegen die Ergebnisse aus kontrollierten klinischen Prüfungen der Phasen II und III an einer begrenzten Anzahl an Patienten unter definierten Behandlungsbedingungen und unter Berücksichtigung strikter gesetzlicher Anforderungen sowie der Grundsätze der „Guideline for Good Clinical Practice“ der International Conference on Harmonisation of Technical Requirements for Registration of Pharmaceuticals for Human Use (ICH) [1]. Die behördliche Zulassung eines Medikamentes beruht auf einer positiven Beurteilung des Nutzen-/Risikoverhältnisses des Arzneimittels für eine bestimmte Zielpopulation in einer spezifischen Indikation.

Die Richtlinie 2001/20/EG in Artikel 2 (c) [2] und das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG) in § 4 Abs. 23 [3] definieren in Abgrenzung zur klinischen Prüfung die nicht-interventionelle Prüfung. Synonym hierzu wird in § 67 Abs. 6 AMG der Begriff Anwendungsbeobachtung (AWB) eingeführt. Nach Erlangung der Zulassung können nicht-interventionelle Studien (NIS)/AWB dem zusätzlichen Erkenntnissgewinn bei der routinemäßigen Anwendung von Arzneimitteln im klinischen Alltag dienen.

Bereits während des klinischen Studienprogramms ist das Erkennen möglicher Signale seltener unerwünschter Ereignisse in der Zielpopulation selbst oder das Identifizieren möglicher Risiken in Subgruppen der Zielpopulation eine zentrale Aufgabe der Arneimittelsicherheit eines pharmazeutischen Unternehmens. Gibt es hinreichende Hinweise für derartige Signale oder Risiken, sieht die europäische Legislative ein weiterführendes sorgfältiges Nachverfolgen der beobachteten Anzeichen im Rahmen eines Risk Management Plans (RMP) [4] vor. Ein wesentlicher Bestandteil des RMP ist die Beobachtung und Bewertung der erkannten Signale und Risiken nach der Zulassung unter Alltagsbedingungen in einer wesentlich größeren Patientenpopulation als in dem vorangegangenen klinischen Studienprogramm. Hierbei kommen Post-Authorisation Safety Studies (PASS) eine besondere Bedeutung zu. PASS wurden zuerst definiert in der Richtlinie 2001/83/EC [5] und sind seit 2008 im europäischen Recht durch das Volume 9A [4] als ein möglicher Bestandteil des Risk Management Plans vorgesehen. PASS können entweder als klinische Prüfungen der Phase IV oder als NIS/AWB konzipiert sein.

Voraussetzung für die Durchführung als NIS/AWB ist, dass die üblichen Qualitätsanforderungen der Fachgesellschaften für epidemiologische Studien auf internationaler Ebene [6], [7] wie auch auf nationaler Ebene [8] beachtet werden, wohingegen die Grundsätze der GCP-Leitlinie bei NIS/AWB entsprechend Part I, Kapitel 7.1 des Volume 9A der Guidelines on Pharmacoviligance der Europäischen Kommission [4] keine Anwendung finden.

In Deutschland folgen NIS/AWB zudem den Regelungen und Vorgaben des § 67 (6) des Arzneimittelgesetzes [3] sowie den Empfehlungen der Bundesoberbehörden [9]. Zusammen mit den Empfehlungen des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) [10] und den Empfehlungen des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) [11] sowie weiterer Empfehlungen [12] definieren diese einen Qualitätsstandard bzw. State of the Art bei NIS/AWB, welcher die Validität der erhobenen Daten und der Ergebnisse aus diesen Untersuchungen in die Nähe der von klinischen Prüfungen rückt.

In zwei Umfragen in den Jahren 2008 und 2010 wurde die Umsetzung der Inhalte der genannten Empfehlungen und gesetzlichen Regelungen in den Mitgliedsfirmen des vfa untersucht. Die Ergebnisse der aktuellen Umfrage werden in der vorliegenden Arbeit vorgestellt, diskutiert und mit den Ergebnissen aus dem Jahre 2008 verglichen.


Methodik

Um zu ermitteln welche Qualitätsstandards bzw. qualitätssichernden Maßnahmen in den forschenden pharmazeutischen Unternehmen bei der Planung, Durchführung und Auswertung von NIS/AWB angewandt werden, führte eine Arbeitsgruppe des vfa-Unterausschusses Klinische Forschung/Qualitätssicherung und der Clinical Quality Assurance Germany (CQAG) im Februar und März 2008 eine detaillierte Umfrage unter den Mitgliedsfirmen des vfa durch [13]. Die Fragen bezogen sich im Wesentlichen auf den Stand der Umsetzung und Einhaltung der vfa-Empfehlungen aus dem Jahre 2007.

Um die Nachhaltigkeit der vfa-Empfehlungen und der eingeleiteten qualitätsverbessernden Maßnahmen aus dem Jahre 2007 zu überprüfen sowie den aktuellen Standard in der Durchführung von NIS/AWB bei den Mitgliedsfirmen des vfa zu erheben, nutzte die Arbeitsgruppe einen vergleichbaren, ergänzten Fragebogen für eine erneute Umfrage im Mai und Juni 2010.

Die Fragen bezogen sich auf allgemeine Bereiche wie

  • die Bewertung der Wichtigkeit von NIS/AWB durch das Unternehmen,
  • die Art und Anzahl laufender Projekte, die Existenz entsprechender Verfahrensanweisungen oder Standard Operating Procedures (SOP) und
  • die durchgeführten bzw. vorgesehenen Schulungsmaßnahmen für die beteiligten internen und externen Mitarbeiterkreise zu diesen Regelungen und Vorgaben.

Gefragt wurde weiterhin nach spezifischen Maßnahmen

  • in der Planungsphase einer NIS/AWB, z.B. Überlegungen zur Repräsentativität der Studienzentren, und
  • in der Auswertungsphase, z.B. bei der Dateneingabe, dem Datenmanagement und der statistischen Auswertung.

Zugleich wurden die Unternehmen nach ihren Erfahrungen mit dem Beratungsverfahren bei NIS, insbesondere AWB, durch die zuständige Ethik-Kommission, der durchschnittlichen Dauer des Verfahrens und dessen Ergebnisses befragt.

Ein umfangreicher Fragenkomplex widmete sich den vorgesehenen und den tatsächlich angewandten Maßnahmen während der Durchführungsphase, im Besonderen bezüglich

  • der Selektion der Studienzentren,
  • der Bilanzierung der Rücklaufquote und
  • der vorgesehenen Maßnahmen für den Fall, dass die Rücklaufquote hinter den Erwartungen zurückbleiben würde.

Ebenfalls umfassend befragt wurden die teilnehmenden Unternehmen zu den Themen

  • Einwilligungserklärung der Patienten in NIS/AWB,
  • Verifizierung der erhobenen Daten,
  • vorgesehene Qualitätskontroll- und Qualitätssicherungsmaßnahmen sowie
  • Auditaktivitäten.

Transparenzmaßnahmen, insbesondere die Veröffentlichung von Informationen über geplante und laufende NIS-/AWB-Projekte und die Art und Weise der Veröffentlichung der Ergebnisse aus diesen Untersuchungen bildeten einen weiteren Fragenkomplex.

Die Möglichkeit zu Mehrfachnennungen in einigen Fragenkomplexen begründet die in den Tabellen 2 bis 6 über die Zahl von n=28 bzw. über 100% hinausgehenden Summen der Antworten.


Umfrage

Im April 2010 wurden die 46 Mitgliedsfirmen des vfa angeschrieben und um ihre Teilnahme an der Umfrage gebeten. Bis Anfang Juni 2010 lagen Rückmeldungen aus 36 Firmen vor, dies entspricht einer Quote von 78% der befragten Firmen. Hiervon gaben 8 Unternehmen an, vorwiegend biotechnologische Unternehmen, keine NIS/AWB durchzuführen, da sie bis zu diesem Zeitpunkt noch für keines ihrer Entwicklungsprodukte eine Marktzulassung erlangt hatten. Die detaillierte Auswertung der Ergebnisse dieser Umfrage bezieht sich auf die ausführlichen Rückmeldungen aus 28 Unternehmen, die tatsächlich solche Untersuchungen durchführten oder grundsätzlich hierzu die Möglichkeit gehabt hätten. Aufgrund der Größe dieser Unternehmen und des beschriebenen Umfangs ihrer Forschungsaktivitäten sind diese als repräsentativ für alle vfa Mitgliedsunternehmen bzw. gleichfalls als repräsentativ für diese Formen der epidemiologischen Forschung in Deutschland anzusehen.


Ergebnisse

Art und Anzahl nicht-interventioneller Studien

In allen Rückmeldungen (n=28) der befragten Unternehmen wurden NIS als „wichtige und notwendige Untersuchungsformen nach der Zulassung eines Arzneimittels“ bezeichnet. Für 4 Firmen traf dies allerdings nicht auf AWB selbst zu, sondern ausschließlich auf die Kategorie NIS. Ein Unternehmen gab hierzu erklärend an, dass dies durch die „mangelnde (öffentliche und behördliche) Akzeptanz“ von AWB begründet sei.

In einem Großteil der Unternehmen (n=21) sind AWB zugleich Bestandteil des Risk Management Plans eines Arzneimittels.

Die Zahl der von den befragten Mitgliedsunternehmen durchgeführten Studien und die Untersuchungsformen sind in Tabelle 1 [Tab. 1] zusammengefasst. Diese werden den Ergebnissen der Umfrage aus dem Jahre 2008 gegenübergestellt.

Die absoluten Zahlen in Tabelle 1 [Tab. 1] sind als Momentaufnahmen zum Zeitpunkt der beiden Umfragen zu verstehen. Bei der Betrachtung der pro Unternehmen durchschnittlich durchgeführten NIS insgesamt lässt sich tendenziell ein Anstieg von Formel 1=8,3 im Jahre 2008 auf Formel 1=10,1 im Jahre 2010 feststellen, die Zahl durchschnittlich pro Unternehmen durchgeführter AWB hingegen sinkt im selben Zeitraum von Formel 1=7,1 auf Formel 1=5,8.

Standard Operating Procedures, Verfahrensanweisungen

Ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements ist das Vorhandensein umfassender, schriftlicher Verfahrensanweisungen und/oder Standard Operating Procedures (SOP). Diese nehmen idealerweise Bezug auf internationale wie auch auf nationale Regularien, Leitlinien und Empfehlungen zu NIS/AWB. Es gaben 22 Unternehmen (79%) an, NIS SOP auf internationaler Ebene zu besitzen, in 10 Unternehmen (36%) existierten NIS SOP auf internationaler wie auch auf nationaler Ebene. Spezifische, deutsche AWB SOP wurden in 21 Unternehmen (75%) erstellt; 6 Firmen (21%) sehen die Thematik und Verfahrensabläufe hinreichend in ihren internationalen SOP berücksichtigt. In 26 Unternehmen (93%) sah man den Bezug der SOP-Systeme zu den einschlägigen Empfehlungen und Regularien in Deutschland als gegeben an.

Ein Unternehmen beauftragte ausschließlich externe Dienstleister, Contract Research Organisations (CRO), mit der Durchführung von NIS/AWB, die hierfür eigene SOP erstellt und angewandt hatten.

Schulungsmaßnahmen

Zur Vermittlung der NIS SOP-Inhalte bedienen sich die befragten Unternehmen einer Fülle unterschiedlicher Methoden mit tatsächlichen bzw. vorgesehenen Wiederholungs- oder Auffrischungsintervallen. In allen Firmen (n=28) wurden die Mitarbeiter der medizinischen Bereiche über die SOP-Inhalte und die zugrunde liegenden Regularien geschult. Zwei Firmen gaben an, diese Schulung im halbjährlichen, 10 Firmen in jährlichem Rhythmus zu wiederholen. Alle anderen Unternehmen sahen eine Schulung vor jedem neu zu startenden Projekt vor. Die hauptsächlich angewandte Schulungsmethode war die Präsenzschulung (n=22). In 9 Fällen wurde die Schulung in Form von E-Learning-Modulen alleine oder in Verbindung mit einer Präsenzschulung gewählt. Neue, geänderte oder aktualisierte Regularien waren nach Angaben der Mehrheit der befragten Unternehmen ein Auslöser, eigene SOP oder Verfahrensanweisungen entsprechend zu aktualisieren und in Folge Schulungsmaßnahmen vorzusehen.

In 23 Unternehmen wurden keine NIS/AWB-spezifischen Schulungsmaßnahmen für die Bereiche Marketing sowie für den Kreis der Pharmaberater durchgeführt. Folgende Gründe wurden hierfür angegeben: einerseits würde die Funktion des Pharmaberaters in seiner bisherigen Form nicht mehr existieren, das heißt die Aufgaben würden durch einen spezialisierten, wissenschaftlichen Außendienst wahrgenommen. Andererseits wurde die Durchführung von NIS/AWB zunehmend an externe Dienstleister übertragen, eine intensive projektbezogene Schulung für Marketing und Pharmaberater erschien deshalb nicht mehr angemessen. Selbstverständlich würde in diesen Fällen eine vorherige Schulung der beim Dienstleister mit dem Projekt befassten Mitarbeiterkreise durchzuführen sein.

Verantwortlichkeit im Unternehmen

In allen befragten Unternehmen (n=28) war die organisatorische Gesamtverantwortung für die Erstellung des Studienplans, die Projektdurchführung, die zeitgerechte Auswertung und Veröffentlichung der Zusammenfassung der Studienergebnisse sowie die Budgetverantwortung bei NIS/AWB im Bereich Medizin unter der Verantwortung des Leiters dieses Bereiches verankert.

Selektion und Rekrutierung der Studienzentren und Verteilung der Studienunterlagen

In Abhängigkeit von der vorgesehenen Zahl von Studienzentren und der zu beobachtenden Patienten und in Abhängigkeit von der untersuchten Indikation ergaben sich für die Unternehmen unterschiedliche Überlegungen zur Selektion geeigneter Studienzentren. In Untersuchungen mit einer großen Anzahl teilnehmender Zentren in einer breit vorkommenden Indikation wurde angestrebt, eine möglichst gleichmäßige geographische Verteilung zu erreichen. Dies konnte in der Regel durch eine nicht restriktive Auswahl von Zentren ohne zugrunde gelegte Selektionskriterien erreicht werden.

Bei Untersuchungen in einer seltenen Indikation mit einer geringen Zahl spezialisierter Zentren dienten firmeneigene Kenntnisse über Erfahrungen der teilnehmenden Ärzte in der Indikation sowie Internetinformationsquellen oder kommerziell vertriebene Ärztedatenbanken mit Angaben der medizinischen und therapeutischen Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung oder Praxis als Selektionsgrundlage geeigneter Zentren.

Die Platzierung der Unterlagen wurde in 20 Unternehmen über CRO vorgenommen, in 15 Unternehmen von Mitarbeitern des Bereichs Medizin. Neun Firmen machten von beiden Möglichkeiten Gebrauch. Sieben Unternehmen beauftragten über ihren Bereich Medizin ausschließlich CRO mit der Platzierung der Unterlagen (Tabelle 2 [Tab. 2]).

Als Beispiele für effiziente Auswahlverfahren geeigneter Zentren wurden Fragebogen genannt, in denen vorab die grundsätzliche Teilnahmebereitschaft, die Behandlungshäufigkeit der zu beobachtenden Patientenpopulation sowie spezielle Ausstattungs- oder Praxischarakteristika erfragt wurden. Hierdurch ließ sich eine gezielte Einbeziehung von Zentren erreichen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu einer qualitativ angemessenen Durchführung der vorgesehenen Untersuchung in der Lage waren.

Im Beobachtungsplan einer NIS/AWB wurde in allen Unternehmen das Ende der Untersuchung angegeben. Ebenfalls in allen Unternehmen wurden Maßnahmen für die Fälle vorgesehen, in denen die Rücklaufquote der Dokumentationsunterlagen zunächst unter der erwarteten Quote bleiben würde.

Transparenz in der Forschung

Um die Transparenz in der Forschung mit Arzneimitteln zu gewährleisten, werden Informationen zu kontrollierten klinischen Prüfungen vor der Zulassung sowie Angaben über durchgeführte NIS/AWB nach Erteilung der Zulassung in öffentlich zugänglichen Registern publiziert. Die befragten Unternehmen nutzten hierfür verschiedene Foren, die in Tabelle 3 [Tab. 3] dargestellt sind. Die Veröffentlichung der Zusammenfassung der Ergebnisse aus NIS/AWB erfolgte in den in der Tabelle 4 [Tab. 4] genannten Internetregistern.

Ethik-Kommissionsverfahren

Die vfa-Empfehlungen und die Empfehlungen des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)/PEI (Paul-Ehrlich-Insitut) sehen eine Beratung vor der Durchführung von prospektiv angelegten NIS/AWB durch eine unabhängige Ethik-Kommission vor. Dies entspricht der in einigen Ärztekammern, beispielsweise der bayerischen Landesärztekammer, berufsrechtlich verankerten Beratungspflicht [14] vor der Durchführung epidemiologischer Forschungsvorhaben. Die für ein Forschungsprojekt zuständige Ethik-Kommission ergibt sich aus der Benennung des ärztlichen Studienleiters, der die wissenschaftlich medizinische Leitung der Untersuchung übernimmt. In 21 Unternehmen (75%) wurde hierzu ein externer, nicht dem Unternehmen angehörender, ärztlicher Studienleiter benannt. Drei Firmen (11%) benannten ausschließlich interne ärztliche Studienleiter. In 4 Fällen (14%) wurden sowohl externe als auch interne Studienleiter benannt.

Auf die Frage nach Erfahrungen mit ablehnenden Beratungsergebnissen antworteten 19 Unternehmen (68%) mit „nein“.

In 9 Fällen wurde diese Frage mit „ja“ beantwortet. Als Gründe für ein ablehnendes Beratungsergebnis wurden vorwiegend konträre Einschätzungen bezüglich des nicht-interventionellen Charakters der eingereichten NIS/AWB zwischen dem einreichenden ärztlichen Studienleiter und der zuständigen Ethik-Kommission genannt.

Auf die Frage nach sonstigen Erfahrungen mit dem Ethik-Kommissionsverfahren und ggf. dem Dialog mit der zuständigen Ethik-Kommission wurden zudem folgende Aspekte genannt: In 5 Beispielen wurden die eingereichten Unterlagen durch die für den ärztlichen Studienleiter zuständigen Ethik-Kommissionen für nicht beratungspflichtig angesehen. Dies hatte zur Folge, dass der ärztliche Studienleiter gewechselt wurde, um den Empfehlungen der Bundesoberbehörden und des vfa Genüge zu tun.

Die Frage nach der Anerkennung eines bereits für den ärztlichen Studienleiter vorliegenden Beratungsergebnisses durch weitere, für teilnehmende Zentren zuständige Ethik-Kommissionen ließ sich bislang nicht eindeutig klären. Hierbei wurden sowohl Fälle genannt, in denen eine Anerkennung der Erstberatung erfolgte als auch Fälle mit der Notwendigkeit einer erneuten Beratung.

Des Weiteren gaben 3 Unternehmen an, dass zu den geforderten Antragsunterlagen für eine Ethik-Kommissionsberatung die Lebensläufe teilnehmender Ärzte aus dem Bereich der entsprechenden Landesärztekammer gehörten. Eine schlüssige Begründung für diese Forderung stand aus Sicht der Unternehmen aus.

Patienteneinwilligung und Verifizierung der Daten

Sowohl die vfa-Empfehlungen als auch die Empfehlungen der Bundesoberbehörden sehen eine schriftliche Einwilligung des Patienten in die Teilnahme an einer prospektiven NIS/AWB vor. Für eine Verifizierung der erhobenen Daten mittels Einsichtnahme in die Originaldokumentation, beispielsweise der Krankenakte des Patienten, durch Firmenangehörige oder Beauftragte, ist die ausdrückliche Zustimmung des Patienten zwingend erforderlich. Eine Datenverifizierung wäre jedoch auch in Form eines Telefoninterviews oder durch die Interviewtechnik zwischen Firmenangehörigem und teilnehmendem Arzt möglich ohne eine unmittelbare Einsichtnahme in die Patientendokumentation. In der Umfrage wurde dieser Themenkomplex ausführlich abgefragt, die Ergebnisse sind in den Tabelle 5 [Tab. 5] und Tabelle 6 [Tab. 6] dargestellt. Die Möglichkeit zu Mehrfachnennungen erklärt hierbei die über n=28 bzw. über 100% hinausgehenden Ergebnisse.

Unabhängige Qualitätssicherungsmaßnahmen

Auch in NIS, die definitionsgemäß [4], [12] nicht nach den GCP-Grundsätzen durchzuführen sind, können stichprobenartige, systematische Auditmaßnahmen durch firmeninterne, unabhängige Qualitätssicherungseinheiten der Überprüfung der ordnungsgemäßen und regelkonformen Studiendurchführung dienen. Befragt nach den bei NIS/AWB durchgeführten Auditmaßnahmen antworteten jeweils 20 Unternehmen (71%), dass sie sowohl firmeninterne Systemaudits wie auch Audits der von ihnen beauftragten CRO durchführten. Jeweils 6 Firmen sahen diese Art von Audits nicht vor, 2 Firmen machten hierzu keine Angaben.

In der Umfrage gaben 8 Unternehmen (29%) an, Auditaktivitäten auch vor Ort an teilnehmenden Studienzentren durchzuführen. Im Jahre 2008 wurden solche Auditmaßnahmen lediglich von 2 Unternehmen (11%) vorgesehen. Hier zeigte sich demzufolge ein ansteigender Trend. Hingewiesen wurde jedoch darauf, dass Auditmaßnahmen an Studienzentren nicht allgemein und in allen NIS/AWB gleichermaßen vorgesehen waren, sondern im Wesentlichen beschränkt waren auf solche NIS/AWB, die aufgrund behördlicher Anforderungen als PASS durchgeführt wurden.

Aufwandsentschädigung

Alle Empfehlungen sowie das AMG sehen vor, „Entschädigungen, die an Ärzte für ihre Beteiligung an Untersuchungen … geleistet werden, … so zu bemessen, dass kein Anreiz für eine bevorzugte Verschreibung oder Empfehlung bestimmter Arzneimittel entsteht“ [3]. Als Grundlage zur Berechnung der Entschädigung wurde in der Regel die Gebührenordnung der Ärzte herangezogen. Die Höhe der Entschädigung richtete sich nach dem tatsächlich erbrachten Dokumentationsaufwand zusammen mit dem zeitlichen Aufklärungsbedarf über die datenschutzrechtlichen Aspekte hinsichtlich der Weitergabe und Verarbeitung der erhobenen Daten durch den Auftraggeber der NIS/AWB.

Keines der befragten Unternehmen sah eine pauschale Aufwandsentschädigung ohne Berücksichtigung der tatsächlich erbrachten Dokumentations- und Aufklärungsaufwandes vor. In jeweils 21 Fällen wurde eine Aufwandsentschädigung nach vollständig dokumentierten Visiten oder vollständigen Dokumentationsbogen angegeben. In 14 Fällen wurde von beiden Möglichkeiten jeweils in Abhängigkeit von der Dauer der NIS/AWB und der Komplexität der Dokumentation Gebrauch gemacht.

Empfohlen wurde zudem, den zu erwartenden zeitlichen Aufwand in Form eines Tests mit den beteiligten Ärzten und dem nicht-ärztlichen Personal an potenziellen Studienzentren zu evaluieren. Berücksichtigung finden muss auch der hierfür erhöhte zeitliche Aufwand am Studienzentrum für die Fälle, in denen eine Qualitätskontrolle der erhobenen Daten durch den Auftraggeber vorgesehen ist.

Datenmanagement und Auswertung der Ergebnisse

Die Angaben zu durchgeführten Maßnahmen bei der Erfassung, Eingabe und Auswertung der erhobenen Daten aus NIS/AWB sind in Tabelle 7 [Tab. 7] zusammengefasst.

In allen Unternehmen wurden regelmäßig qualitätssichernde Instrumente und Methoden wie ein vorab erstellter statistischer Analyseplan, eine routinemäßige Plausibilitätskontrolle sowie die Verwendung so genannter Queries bzw. Nachfragen bei unklaren oder fehlenden Daten angewandt.

Sieben Unternehmen gaben an, ausschließlich eine doppelte Datenerfassung bei der Eingabe der Daten vorzunehmen. In 9 Unternehmen wurden sowohl eine doppelte wie auch eine einfache Datenerfassung vorgesehen.


Diskussion

NIS/AWB werden von den forschenden Pharma-Unternehmen als leistungsfähige, epidemiologische Instrumente zur Erlangung eines zusätzlichen Erkenntnisgewinns über die Anwendung eines Arzneimittels nach dessen behördlicher Zulassung anerkannt und genutzt. Sie sind von den Bundesoberbehörden in Deutschland akzeptierte und in der Fachöffentlichkeit diskutierte Untersuchungsformen [15], [16], [17] zur Gewinnung zusätzlicher Erkenntnisse zur Sicherheit eines Arzneimittels nach dessen Markteinführung. In Abstimmung mit nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden können NIS/AWB zudem durchgeführt werden, um Erkenntnisse zu potenziellen Sicherheitsrisiken aus dem klinischen Entwicklungsprogramm einer Substanz in weiterführenden Post-Authorisation Safety Studies [4] zu überprüfen.

Dem wissenschaftlichen Charakter dieser Untersuchungen Rechnung tragend, liegt die Gesamtverantwortung für NIS/AWB in den vfa-Mitgliedsunternehmen bei der Leitung der medizinischen Abteilung des jeweiligen Unternehmens. Dieser zentrale, organisatorische Aspekt, der bereits in der Vorumfrage aus dem Jahr 2008 erfasst wurde, konnte durch die Ergebnisse dieser aktuellen Umfrage aus dem Jahr 2010 bestätigt werden.

Die in der Umfrage genannten Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung, beispielsweise bei der Verifizierung der erhobenen Daten, der Dateneingabe und -erfassung sowie der biometrischen Auswertung rechtfertigen zudem ein hohes Maß an Vertrauen in die Validität der erhobenen Daten und der daraus gewonnen Ergebnisse.

Die Veröffentlichung von Informationen über die Durchführung von NIS/AWB auf öffentlich zugänglichen Internetportalen dient zudem der Sicherstellung der Transparenz in diesem Forschungssektor. Hierfür nutzen alle befragten Firmen bereits existierende Internetseiten oder haben eigene Informationsseiten entwickelt. Dasselbe gilt für die Veröffentlichung der Zusammenfassung der Ergebnisse gemäß internationaler Standards [18] innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der NIS/AWB. Eine Überprüfung durch die Autoren ergab im Juli 2010, dass in keinem Falle der im vfa-Internetregister veröffentlichten NIS/AWB eine Überschreitung dieser Frist festzustellen war.

Die vorherige Beratung von NIS/AWB durch die für den ärztlichen Studienleiter zuständige Ethik-Kommission zusammen mit der Aufklärung und Einwilligung des Patienten über die anonymisierte Datenerhebung und -weitergabe bilden weitere Grundlagen für medizinisch wissenschaftlich fundierte und ethische Untersuchungen.

Es zeigt sich, dass die Empfehlungen der Verbände vfa und BPI zusammen mit den Empfehlungen der Bundesoberbehörden und weiteren Ansätzen [12] einen wichtigen Beitrag leisten konnten, das Instrument der NIS/AWB als Teil der wissenschaftlichen epidemiologischen Forschung mit Arzneimitteln im Sinne von Guter Epidemiologischer Praxis weiter zu verbessern.

Des Weiteren konnte die aktuelle Umfrage bestätigen, dass die vfa-Mitgliedsunternehmen seit der Veröffentlichung der vfa-Empfehlungen im Mai 2007 diese Selbstverpflichtung in allen wesentlichen Aspekten erfolgreich umsetzen konnten. Die Ergebnisse der Umfrage aus dem Jahr 2008, die bereits wenige Monate nach der Veröffentlichung der vfa-Empfehlungen erfolgte, konnten damit bestätigt werden.

Die Empfehlungen der Verbände und Bundesoberbehörden bilden gleichfalls eine Basis für angewandte Qualitätsstandards bei NIS/AWB, die sich den Qualitätsvorgaben für klinische Prüfungen weiter angenähert haben. Aufgrund des unterschiedlichen Charakters dieser Forschungsformen sowie unterschiedlicher nationaler gesetzlicher Regelungen für klinische Prüfungen einerseits und NIS/AWB andererseits, sind der jeweiligen Forschungsform angemessene qualitätssichernde Maßnahmen anzuwenden. Es ist hierbei klar zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an Studien gemäß der Grundsätze zu „Good Clinical Practice“ und Nicht-GCP-Studien.

Beispielsweise können auch in Nicht-GCP-Studien Audits durch unabhängige Qualitätssicherungseinheiten sachgerechte Maßnahmen darstellen, werden jedoch in ihrem Umfang und in ihrer Ausführung immer den Dimensionen und Anforderungen von NIS/AWB gerecht werden müssen. Eine Überprüfung der regelkonformen Durchführung von NIS/AWB durch externe Dienstleister darf regelmäßig vor und während des Verlaufs der Untersuchungen als sinnvoll und notwendig angesehen werden, um die Einhaltung der unternehmenseigenen Standards auch durch Dritte sicherstellen zu können. Jedoch bedürfen Audits an teilnehmenden Studienzentren einer kritischen vorherigen Betrachtung hinsichtlich der tatsächlichen Aussagekraft der vorab festzulegenden Stichprobe. Dasselbe gilt für stichprobenartig durchgeführte Besuche an Studienzentren als Qualitätskontrollmaßnahmen in Anlehnung an Standards in klinischen Prüfungen.

Hierbei gilt es sorgfältig abzuwägen, inwieweit diese Maßnahmen geeignet sind, den Grundsatz der Nicht-Intervention in NIS/AWB zu gefährden, wie dies bereits 1996 von A. Koch, J. Windeler und U. Abel 1996 [19] aufgegriffen und diskutiert wurde.


Schlussfolgerungen

Der vfa repräsentiert mit seinen Mitgliedsunternehmen und deren Tochter- und Schwesterfirmen mehr als zwei Drittel des deutschen Arzneimittelmarktes und den Großteil der Forschungsaktivitäten im Arzneimittelsektor. Die dieser Umfrage zugrunde liegenden Antworten und Daten stammen aus den pharmazeutischen Unternehmen, die sowohl hinsichtlich ihrer Forschungstätigkeiten in den großen Therapie- und Indikationsgebieten wie auch bezogen auf ihre Unternehmensgröße zu den führenden Unternehmen in Deutschland zählen.

Zusammen mit den Empfehlungen der Bundesoberbehörden stellen die Empfehlungen der pharmazeutischen Verbände Vorgaben für Qualitätsstandards in nicht-interventionellen Studien mit Arzneimitteln zur Verfügung, die sich denen in klinischen Prüfungen annähern und damit ein hohes Maß an Vertrauen in die Qualität und Validität der Daten und der Ergebnisse rechtfertigen.


Anmerkungen

Interessenkonflikte

Die Autoren sind Mitarbeiter von VFA-Mitgliedsunternehmen.


Literatur

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