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GMS Current Posters in Otorhinolaryngology - Head and Neck Surgery

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNOKHC)

ISSN 1865-1038

Einfluss von Hörtraining auf den privaten Eigenanteil bei Versorgung mit Hörhilfen

Poster Otologie

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GMS Curr Posters Otorhinolaryngol Head Neck Surg 2016;12:Doc187

doi: 10.3205/cpo001538, urn:nbn:de:0183-cpo0015388

Veröffentlicht: 11. April 2016

© 2016 Bless-Martenson et al.
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Gliederung

Zusammenfassung

Einleitung: Ein Hörtraining zur Verbesserung der zentralen auditiven Fähigkeiten ist eine etablierte Therapie. Ein Teil der Patienten wird im Intervall mit Hörgeräten versorgt. Laut einer aktuellen Erhebung aus dem Jahr 2015 in Norddeutschland zahlen 40 % der gesetzlich Versicherten, die seit dem Jahr 2014 mit einem Hörgerät versorgt wurden, trotz eines 2014 deutlich erhöhten Festbetrages durch die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von mehr als 1000 Euro. Die durchschnittliche Zuzahlung betrug 846 Euro. Da ¾ der Hörgeräteträger im Rentenalter sind, stellt eine Hörgeräteversorgung eine erhebliche sozioökonomische Belastung dar. Für ausgewählte Indikatoren der Hörgeräteversorgung gibt es keine signifikanten Unterschiede zwischen Eigenanteilszahlern und Nichtzahlern. Wir sind der Frage nachgegangen, wie hoch der Eigenanteil der Patienten ist, die nach einem ärztlichen Hörtraining eine Versorgung mit Hörhilfen erhalten.

Methode: Es wurden Patienten nach der Versorgung mit Hörhilfen in zwei Arztpraxen zur Höhe des Eigenanteils befragt (n=81). Die Patienten wurden in zwei Gruppen aufgeteilt, eine mit und eine ohne ärztliches Hörtraining aufgeteilt. Das Hörtraining wurde durch den behandelnden HNO-Arzt durchgeführt.

Ergebnis: Im Vergleich zu Patienten, die kein Hörtraining durchgeführt haben, war der private Eigenanteil in der Gruppe mit Hörtraining um 48 % verringert.

Schlussfolgerung: Ein ärztliches Hörtraining reduziert den privaten Eigenanteil bei einer möglichen Hörhilfenversorgung erheblich. Es ist zu diskutieren, ob dieses einer Versorgung grundsätzlich vorangestellt werden sollte.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.