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GMS Current Posters in Otorhinolaryngology - Head and Neck Surgery

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNOKHC)

ISSN 1865-1038

Rezidivsituation eines aggressiv wachsenden Cholesteringranuloms des Felsenbeines

Poster Otologie

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  • corresponding author Thiemo Kurzweg - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
  • Carsten V. Dalchow - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg

GMS Curr Posters Otorhinolaryngol Head Neck Surg 2013;9:Doc30

doi: 10.3205/cpo000731, urn:nbn:de:0183-cpo0007314

Veröffentlicht: 20. Juni 2013

© 2013 Kurzweg et al.
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Gliederung

Zusammenfassung

Einleitung: Cholesteringranulome des Felsenbeines sind seltene Folgen von Belüftungsstörungen des Felsenbeines und können in allen lufthaltigen Zellen dieser Region auftreten. Die Symptome sind vielfältig und hängen vom Ort des Auftretens ab. Die Mehrzahl der Patienten werden operativ transsphenoidal oder transmastoidal versorgt.

Methoden: Fallbeschreibung, Selektive Literaturrecherche in Pubmed

Ergebnisse: Eine 77-jährige Frau stellte sich 01/2010 mit Drehschwindel und Tinnitus auf der betroffenen Seite bei uns vor. Die Ohrmikroskopie ergab eine livide Veränderung im Bereich des Gehörgangbodens. In der Bildgebung zeigte sich ein expansiv wachsender zystischer Felsenbeintumor, der sich intraoperativ als Cholesteringranulom demaskierte. In der Folge waren aufgrund des aggressiven Wachstums mehrere operative Interventionen im Sinne einer subtotaler Petrosektomie bis hin zur Petrosektomie erforderlich. Bei Affektion des Bogengangapparates ertaubte die Patientin im Verlauf. Zuletzt mussten im Zuge einer totalen Petrosektomie Cholesteringranulomanteile im Bereich des inneren Gehörgangs und der Schädelbasis entfernt werden. Der äußere Gehörgang wurde verschlossen.

Schlussfolgerungen: Die komplette Eröffnung der fehlbelüfteten Zellen ist erforderlich. Im Zweifel kann eine postoperative Bildgebung im Intervall von 3 Monaten sinnvoll sein, um Residuen zu erkennen und so ausgedehnte Rezidive zu vermeiden.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.