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GMS Current Posters in Otorhinolaryngology - Head and Neck Surgery

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNOKHC)

ISSN 1865-1038

Manifestation eines B-Zell-Lymphoms im Bereich der Ohrmuschel

Poster Onkologie

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  • corresponding author Stephan Dürr - HNO-Klinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen
  • Veronika Starlinger - HNO-Klinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen
  • Thomas Aigner - Institut für Pathologie, Universitätsklinikum Leipzig, Leipzig
  • Bernhard Schick - HNO-Klinik, Universitätsklinikum Erlangen, Erlangen

GMS Curr Posters Otorhinolaryngol Head Neck Surg 2007;3:Doc75

Die elektronische Version dieses Artikels ist vollständig und ist verfügbar unter: http://www.egms.de/de/journals/cpo/2007-3/cpo000340.shtml

Veröffentlicht: 25. April 2007

© 2007 Dürr et al.
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Gliederung

Zusammenfassung

Hintergrund: Lymphome machen 8-10% der Tumoren im Kopf-Hals-Bereich aus und sind hier insbesondere im Waldeyerschen Rachenring sowie den zervikalen Lymphknoten lokalisiert. Die primäre Manifestation im Bereich der Ohrmuschel stellt eine Rarität dar.

Material und Methoden: Eine 82-jährige Patientin wurde mit einer isolierten seit 1 Monat bestehenden, ca. 3 cm großen Schwellung am rechten Ohrläppchen vorstellig. Extern war eine antibiotische Behandlung erfolgt, die zu keinerlei Besserung geführt hatte. Zur weiteren Diagnostik erfolgte eine Gewebsbiopsie.

Ergebnisse: Der histopathologische Befund ergab die Infiltration des Ohrläppchens durch ein T-Zell-reiches hochmalignes Non-Hodgkin-Lymphom der B-Zellreihe (diffuses großzelliges B-Zell-Lymphom). Nach weitergehender Diagnostik mittels Ganzkörper-CT sowie einer Knochenmarkspunktion wurde die Diagnose eines B-Zell-Lymphoms im Stadium IIEA gestellt. Die Patientin wurde in der Folge durch eine Chemotherapie sowie eine lokoregionäre Radiatio behandelt.

Schlussfolgerung: Wenngleich Lymphome im Bereich des Waldeyerschen Rachenrings und der zervikalen Lymphknoten als wichtige Differentialdiagnose beachtet werden, sollte an die Möglichkeit einer B-Zell-Neoplasie auch bei ungewöhnlichen Lokalisationen im Kopf-Hals-Bereich gedacht werden. Zur weitergehenden Diagnostik ist bei klinisch suspektem Befund eine Probenentnahme notwendig.