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85th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

28.05. - 01.06.2014, Dortmund

Bedeutung der Schilddrüsenchirurgie im Spektrum deutscher HNO-Kliniken

Meeting Abstract

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  • corresponding author Achim Franzen - Klinik für Hno-Heilkunde und plastische Operationen, Neuruppin

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 85. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Dortmund, 28.05.-01.06.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14hnod140

doi: 10.3205/14hnod140, urn:nbn:de:0183-14hnod1409

Published: April 14, 2014

© 2014 Franzen.
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Einleitung: Die Operation des Halsorgans Schilddrüse (SD) wird nicht regelhaft an deutschen HNO-Kliniken durchgeführt. Untersuchungen über die tatsächliche Situation gibt es nicht. Zur Erfassung der Ist-Situation und der Gründe hierfür erfolgt eine Befragung.

Material und Methoden: 163 deutsche HNO-Universitäts- und -Hauptabteilungen erhalten einen Fragebogen zur SD-Chirurgie. Es werden u.a. Klinikmerkmale, Zuweiser und Gründe für das jeweilige Verhalten ermittelt.

Ergebnisse: die Rücklaufquote liegt insgesamt bei 57% (92/163), aus den neuen Bundesländern bei 72%. In 87/92 der Kliniken wird SD-Chirurgie überhaupt betrieben, in 85/87 (u.a.) durch die Allgemeinchirurgie. 32% (29/92, alte Bundesländer 45%, neue 13%) der antwortenden HNO-Kliniken führen uneingeschränkt SD-Chirurgie durch, in den Kliniken mit >60 Betten 78%.

Diskussion: Nur in einer Minderheit deutscher HNO-Kliniken wird SD-Chirurgie betrieben, dies gilt auch unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rücklaufquoten insbesondere für die neuen Bundesländer. Traditionelle Gründe und hausinterne Absprachen werden als häufigste Gründe dafür genannt, erwähnt werden aber auch „rechtliche Bedenken“. Es wird diskutiert, ob die offensichtliche Zurückhaltung des Kopf-Halschirurgen gegenüber der SD vor dem Hintergrund fachlicher Voraussetzungen, allgemeiner Entwicklungen des Faches und der medikolegalen Situation gerechtfertigt und sinnvoll ist.

Unterstützt durch: keine

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.