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Behandlung laryngo-trachealer Stenosen (LTS) im Kindes- und Jugendalter – Endoskopische und transcervicale Operationsverfahren
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Published: | April 14, 2014 |
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Hintergrund: Die Behandlung LTS im Kindes- und Jugendalter ist von der Diagnosefindung bis zu unterschiedlichen endoskopischen (EV) und cervical-chirurgischen Verfahren (CCV) diffizil. Es sollen die Möglichkeiten der verschiedenen Techniken für die Lösung spezieller Probleme bei LTS aufgezeigt werden.
Methode: Zwischen 1991 und 2013 wurden durch retrospektive Aktenrecherche LTS verschiedener Ursachen ermittelt. Stenose-Grad n. Myer-Cotton, Ätiologie, Diagnose- und Therapiemaßnahmen u. a. wurden ermittelt. Die postop. Lebensqualität (LQ) wurde anhand eines prospektiven Fragebogens erfragt.
Ergebnisse: 65 Fälle von LTS konnten ermittelt werden, davon wurden 9 ohne Therapienotwendigkeit nur diagnostisch erfasst, 17 erhielten ein EV, 39 wurden mit CCV behandelt. 45 LTS waren v. a. durch Intubation entstanden, 19 angeboren (meist Hämangiome) und 3 ätiologisch unklar. In 10 Fällen trat eine relevante Re-LTS/ein Dekanülierungshindernis nach CCV auf (25,64%), wovon bei 5 Fällen ein nachträgliches EV erfolgreich war (3 weiterhin Tracheostoma (TS), 1 äußere Revision, 1 andere). Von 6 Fällen mit einer Re-LTS bei den EV (35,29%) wurden 5 nachträglich erfolgreich mit EV therapiert. Als Komplikationen wurden Stridor nach Extubation, Atemwegs-Infekte und cervicale Wundinfektion (bei CCV) erfasst. Von 24 Fällen mit TS konnte im Verlauf bei 19 ein TS-Verschluss stattfinden (79,17%). 2 Kinder benötigten weiterhin ein TS, 3 Verläufe sind unklar. Stridor, Dyspnoe und Husten wurden nach allen Verfahren als selten störend eingestuft. Schluckprobleme waren selten, die Stimme manchmal heiser/leise.
Schlussfolgerung: Bei LTS konnten durch EV und CCV positive Ergebnisse bezüglich LQ und TS-Verschluss erreicht werden. Eine relevante Rate an Re-LTS bei allen Verfahren und mögliche Komplikationen sollten eine strenge Indikationsstellung und einen stabilen Gesundheitszustand des Kindes voraussetzen.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.