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84th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

08.05. - 12.05.2013, Nürnberg

Verlegung des Kehlkopfeingangs bei Hypopharynx- und Epiglottisabszess mit Koniotomiefolge: Eine vermeidbare Komplikation?

Meeting Abstract

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Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 84. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Nürnberg, 08.-12.05.2013. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2013. Doc13hnod017

doi: 10.3205/13hnod017, urn:nbn:de:0183-13hnod0179

Published: April 15, 2013

© 2013 Jecker.
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Pharynxabszesse jeglicher Lokalisation können durch eine rasche Zunahme der Schwellung im Kehlkopfeingangsbereich zur Verlegung desselben führen, was dann eine Koniotomie nach sich zieht. In zwei Fällen kam es zu dieser Situation während der Narkoseeinleitung bei frustranem Intubationsversuch auf klassischem Wege.

Fall 1: M. K., 51 Jahre, wurde gegen 18:30 Uhr in die Klinik eingeliefert. Die Diagnose lautete Epiglottisabszess. Um 20:30 Uhr misslang ein klassischer Intubationsversuch, der Patient wurde koniotomiert, dann tracheotomiert und anschließend wurde der Abszess gespalten. Nach 7 Tagen erfolgte die Dekanülierung, nach 12 Tagen die Entlassung.

Fall 2: F. Ö., 52 Jahre, wurde gegen 11 Uhr eingeliefert mit einem Retrotronsillarabszess rechts sowie einer Schwellung der gesamten rechten Pharynxwand. Mittels flexibler Endoskopie war die Glottisebene einsichtbar. Gegen 15 Uhr erfolgte der frustrane Intubationsversuch auf konventionelle Art. Danach Zunahme der Schwellung, Koniotomie, anschließend Tracheotomie sowie Abszess-TE. Entlassung des Patienten am 8. Tag nach Dekanülement.

Gemeinsam ist beiden Fällen, daß sie als nicht geplante Operationen im Notdienst erfolgten bzw. in das laufende OP-Programm eingeschoben wurden. In beiden Fällen kam es zu einem frustranen konventionellen Intubationsversuch. Es stellt sich die Frage, ob durch bessere Kommunikation zwischen HNO-Arzt und Anästhesist diese Komplikation hätte vermieden werden können, beispielsweise, indem sofort eine fiberoptisch Intubation geplant worden wäre. In der Konsequenz werden hier im Haus solche Fälle mit dem potentiellen Risiko einer erschwerten Intubation immer zumindest auf der Oberarztebene zwischen beiden Fachabteilungen telefonisch abgesprochen.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.