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82nd Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

01.06. - 05.06.2011, Freiburg

Okkulte Fremdkörper im HNO Bereich

Meeting Abstract

  • corresponding author Tobias Reiter - Klinikum Bad Hersfeld, Bad Hersfeld
  • Hendrik Tebben - Klinikum Bad Hersfeld, Bad Hersfeld
  • Henrik Losenhausen - Klinikum Bad Hersfeld, Bad Hersfeld
  • Peter Rolf Issing - Klinikum Bad Hersfeld, Bad Hersfeld

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 82. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Freiburg i. Br., 01.-05.06.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11hnod641

doi: 10.3205/11hnod641, urn:nbn:de:0183-11hnod6412

Published: April 19, 2011

© 2011 Reiter et al.
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Text

Einleitung: Die Entfernung von Fremdkörpern ist für den HNO-Arzt ein fast alltägliches Ereignis. Vor allem Kinder sind häufig betroffen, die sich beim Spielen jegliche Art von Fremdkörpern in die Nase oder Ohren einführen. Meist führt erst das Auftreten typischer Folgesymptome wie Rhinorrhoe oder Otalgien zur Vorstellung in unserem Fachbereich. Auch Fremdkörper in Wunden stellen einen Behandlungsschwerpunkt in der traumatologischen Versorgung von Patienten dar.

Patienten: Fall 1: Bei einem 12 jährigen Mädchen fiel im Rahmen einer zahnärztliche Behandlung in der OPG eine metalldichte Formation am rechten Nasenboden auf. Ein Bergungsversuch in Lokalanästhesie verlief frustran. Im HNO-ärztlichen Untersuchungsbefund stellte sich eine Wangenschwellung über der rechten Kieferhöhle dar. Die Mundöffnung war schmerzbedingt eingeschränkt. Endoskopisch und radiologisch zeigte sich im unteren rechten Nasengang ein deutlich inkrustierter Fremdkörper (Schraube). Dieser wurde in Intubationsnarkose entfernt.

Fall 2: Eine 72 jährige Patientin verlor beim Kehren der Straße das Gleichgewicht und stürzte mit dem Gesicht auf den Boden. Nach 48 Stunden traten bei der Patientin ein Brillenhämatom beidseits sowie eine Schwellung frontal im Stirnbereich auf. In der Bildgebung zeigte sich ein länglicher Fremdkörper links frontal. Intraoperativ stellte sich ein rostiger Nagel dar.

Diskussion: An Hand dieser Fälle zeigt sich beispielhaft, dass eine Inkorporation von Fremdkörpern nicht durch eine alleinige Blickdiagnose ausgeschlossen werden kann. Weiterführende Untersuchungen wie eine Endoskopie oder bildgebende Verfahren sollten durchgeführt werden und in Anhängigkeit der Befunde die primär operative Bergung erfolgen, um mögliche Spätkomplikationen zu verhindern.