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Integration der Sprachverständlichkeit im Störgeräusch in ein neu vorgeschlagenes Konzept zur HNO-ärztlichen Begutachtung beruflich bedingter Lärmschwerhörigkeit
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Published: | April 22, 2010 |
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Einleitung: Die quantitative Bestimmung eines Hörschadens im Rahmen der HNO-ärztlichen Begutachtung bei angezeigter beruflich bedingter Lärmschwerhörigkeit stützt sich hauptsächlich auf die Ergebnisse, die mit dem Freiburger Sprachtest in Ruhe ermittelt werden (Königsteiner Merkblatt, 1996). Dieses Verfahren wird häufig kritisiert, u.a. weil damit die Probleme geringgradig Schwerhörender in alltäglichen Hörsituationen nicht angemessen erfasst werden.
Methode: In der Audiologie-Initiative-Niedersachsen werden für den Begutachtungsprozess folgende Veränderungen vorgeschlagen: (1) Ersatz des Freiburger Zahlen- und Einsilbertests durch den Göttinger Satztest in Ruhe und den Einsilber-Reimtest nach von Wallenberg und Kollmeier in Ruhe. (2) Hinzunahme der Messung des Sprachverstehens im Störgeräusch unter Verwendung des Göttinger Satztests in einem stationären Rauschen. (3) Erfassung der psychosozialen Beeinträchtigungen aufgrund des Hörproblems sowie der beruflichen Höranforderungen mit Hilfe von Fragebögen.
Ergebnisse: Um das Sprachverstehen im Störgeräusch (siehe Beitrag Thiele et al.) angemessen in die bisherigen Berechnungsvorschriften zu integrieren, wurden anhand der Daten von 129 Personen verschiedene Berechnungsmodelle getestet. Dabei hat sich eine Berücksichtigung des prozentualen Hörverlustes für Sprache in Ruhe und im Störgeräusch mit jeweils 50% als ein geeignetes Modell herauskristallisiert.
Schlussfolgerung: Da das Sprachverstehen im Störgeräusch eine gerechtere Erfassung der Hörprobleme geringgradig Schwerhörender ermöglicht, kann bei Verwendung des neuen Konzeptes auf Zusatzregelungen wie das "gewichtete Gesamtwortverstehen" oder die "Berücksichtigung des Tonaudiogramms" bei geringgradig Schwerhörenden verzichtet werden.
Unterstützt durch: Audiologie Initiative Niedersachsen