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Cochlea-Implantation nach translabyrinthärer Kleinhirnbrückenwinkeltumor-Entfernung
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Published: | April 22, 2010 |
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Einleitung: Für die Hörrehabilitation nach translabyrinthärer Kleinhirnbrückenwinkeltumor (KHBWT)-Entfernung wird vor allem eine Cross-Versorgung empfohlen. Alternativ ist bei Erhalt des Nervus cochlearis trotz Sakrifizierung des Labyrinthblocks auch eine Versorgung mit einem Cochlea Implantat mit dem Vorteil eines bisensineuralen Hörens denkbar.
Methode: Nach präoperativer bildmorphologischer und funktioneller Überprüfung des Nervus cochlearis erfolgt eine Cochlea Implanation im Rahmen einer posterioren Tympanotomie.
Ergebnis: Die Fettplombe wird horizontal durchtrennt. Dieser sich daraus ergebende Graben dient später als Elektrodenlager. Nach Abtragung des Recessus facialis erfolgt die Cochleostomie. Der Zugang zur Scala tympani bietet sich alternativ zum Runden Fenster-Zugang besser an, um die Verankerung der Duraplastik durch die Voroperation im Rahmen der translabyrinthären KHBWT-Entfernung durch eine mögliche erweiterte Abtragung des Recessus facialis nicht zu gefährden. Nach funktioneller Überprüfung des Implantats (Impedanzen, NRT's) wird der mastoidale Verlauf der Elektrode durch Adaptionsnähte über den Elektrodengraben in der Fettplombe fixiert.
Diskussion: Die Möglichkeit der CI-Versorgung bei einseitiger Ertaubung („single side deafness“) wird derzeit kontrovers diskutiert. Eine besondere Situation stellt die ursächliche Ertaubung durch einen KHBWT dar nach erfolgter translabyrinthärer Tumorentfernung. In der Regel handelt es sich dabei um jüngere Patienten („best ager“), die berufsbedingt auf ihr bilaterales Hören angewiesen sind. Die Vorteile des binauralen Hörens durch Unterdrückung des Störschalls („squelch effect“) einschließlich Tinnitus oder der Vorteil des Richtungshörens stehen dabei im Vordergrund.